Landkreis Grafschaft Bentheim

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Zulassungen und Außerbetriebssetzung von Fahrzeugen


Der Aufgabenbereich der Kfz.-Zulassungsstelle umfaßt Neu- und Wiederzulassungen, Umschreibungen innerhalb und außerhalb des Landkreises, Wiederzulassungen von gelöschten Fahrzeugen, die erstmalige Erfassung von Gebrauchtfahrzeugen bzw. Reimportfahrzeugen, Außerbetriebssetzung und vieles mehr.

Für weitere, nähergehende Informationen klicken sie bitte die gewünschte Option unter den Themen an.

Ansonsten stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch gerne telefonisch zu Verfügung.

§§ Rechtsgrundlagenflipme

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Allgemeine Hinweise
Seit Oktober 2005 werden bei technischen Änderungen, Neuzulassungen, Wiederzulassungen und Umschreibungen die Fahrzeugscheine und -briefe gegen die neuen Dokumente Teil I und Teil II ausgetauscht. Lediglich bei Anschriftenänderung ist ein Umtausch nicht erforderlich. Teil I der neuen Papiere hat das gleiche Format wie der bisherige Fahrzeugschein. Technische Daten wie Leistung oder Höchstgeschwindigkeit, die bisher auf der Vorderseite zu lesen waren, wird man an dieser Stelle allerdings vergeblich suchen. Sie wurden durch Zahlenkombinationen ersetzt, die dazugehörige Langtexte wurde auf die Rückseite verschoben. Einige technische Daten sind in den neuen Fahrzeugpapieren nicht mehr aufgeführt. So wird nur noch eine Reifen- und Felgenkombination auf der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt. Anderweitig eingesetzte Reifen- und Felgenpaare sind z.B. durch Vorlage der allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) bei Kontrollen nachzuweisen. Durch die Vereinheitlichung der Fahrzeugpapiere in der gesamten EU sollen Kontrollen und Umschreibungen in andere EU-Staaten erleichtert werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt den Fahrzeugbrief. Auf einer einseitig bedruckten DIN-A4-Seite sind die wichtigsten Fahrzeugdaten aufgeführt.

Weiterer Unterschied: In Zukunft sind nicht mehr sechs sondern nur noch zwei namentliche Haltereintragungen möglich. Dies bedeutet: Schon bei der dritten Umschreibung eines Fahrzeuges muss ein neues Dokument angefertigt werden. Das alte Dokument wird dann von der Zulassungsstelle eingezogen. Für den Käufer eines Gebrauchtwagens lässt sich dadurch zwar weniger gut als bislang zurückverfolgen, durch welche Hände das Auto gegangen ist, allerdings verrät die Zulassungsbescheinigung die Anzahl der Vorbesitzer. Im Vergleich zu ihren Vorgängern sollen die neuen Bescheinigungen fälschungssicherer sein. Zu den Sicherheitsmerkmalen gehören ein Wasserzeichen in Form eines stilisierten Adlers, fluoreszierende Fasern, Mikroschriften und ein nur unter UV-Licht sichtbarer Bundesadler. Die Kosten für das Ausstellen der Fahrzeugpapiere trägt nach wie vor Halter. So wird für das Ausstellen einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II eine kostendeckende Verwaltungsgebühr in Höhe von 3,60 Euro fällig, die die Straßenverkehrsabteilung an das Kraftfahrt-Bundesamt weitergeben muss. Bei den Zulassungsverfahren, bei denen eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I angefertigt werden muss, erhöhen sich die Verwaltungsgebühren um 0,70 Euro je Zulassung. Desweiteren wird es in Zukunft keine Abmeldebescheinigung geben. Die Stilllegung des Fahrzeuges wird im Teil I vermerkt, der wieder ausgehändigt wird. Weitere Informationen erhalten Sie bei unserem Mitarbeiter Elmar Hunsche,Telefon (05921) 96-1142. Seit dem 1.März 2004 ist bei jeder Zulassung eines Kraftfahrzeuges eine Einzugsermächtigung für die Kfz.-Steuer einzuziehen.

Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ersetzt ab dem 01.03.2007 teilweise die Straßenverkehrs Zulassungs-Ordnung (StVZO)


Ab dem 01.03.2007 werden weite Teile der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durch die Fahrzeugzulassungsverordnung ersetzt. Vieles verbessert sich damit für die Halter von Kraftfahrzeugen. Im folgenden werden wichtige Änderungen kurz aufgeführt.

Für Fragen zu den neuen Regelungen stehen die Mitarbeiter der Zulassungsstelle in Nordhorn (05921/96-1142)und die Mitarbeiter in den Nebenstellen in Bad Bentheim (05922/970-1701) und Emlichheim (05943/809500) während der Öffnungszeiten zur Verfügung.











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