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Tierseuchenbekämpfung
Blauzungenkrankheit, Geflügelgrippe oder das Bovinen Herpesvirus können sehr rasch das Ausmaß einer Seuche annehmen, die eine Sterblichkeitsrate und Störungen zur Folge hat, welche die Wirtschaftlichkeit von Tierhaltungen in hohem Maße gefährden können.
Sobald der Verdacht des Ausbruchs einer Krankheit besteht, sind Vorkehrungen zu treffen, die unmittelbar nach Bestätigung des Auftretens eine unverzügliche und wirksame Bekämpfung ermöglichen.
Die Mitarbeiter der Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz informieren von dieser Stelle über die aktuellen Sachstände.
Eine nach § 13 Abs. 2 Satz 2 der Geflügelpest-Verordnung vorgenommene örtlich aktuelle Risikobewertung durch die Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz hat zum Ergebnis geführt, dass die vorübergehend ausgesetzten Genehmigungen zur Haltung des Geflügels im Freien wieder Gültigkeit haben. Außerhalb von Risikogebieten kann das Geflügel bei Vorliegen einer Ausnahmegenehmigung im Freien gehalten werden.
Es bestehen auch keine Bedenken, wenn nach Prüfung im Einzelfall wieder Geflügelausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art durchgeführt werden, wenn Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen, die Veranstaltungen überwacht und insbesondere auch auf die Herkunft der Tiere hin überprüft werden
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Merkblatt Bekämpfung zoonotischer Salmonellen.pdf