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31. März 2022

Stallpflicht für Geflügel endet ab dem 1. April

Zum Schutz vor dem Virus der aviären Influenza musste Geflügel im Landkreis Grafschaft Bentheim seit dem 14. November 2021 im Stall verbleiben. Die sogenannte Aufstallungspflicht wird zu Freitag, 1. April 2022, aufgehoben.

Der Landkreis Grafschaft Bentheim weist darauf hin, dass die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin zwingend erforderlich ist, um die Einschleppung von Influenzaviren zu verhindern. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist auf der Website des Landkreises Grafschaft Bentheim unter www.grafschaft-bentheim.de/amtsblatt einsehbar.

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