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Buntes Leuchten am Himmel: Was vom Feuerwerk übrigbleibt, muss über die Restmülltonne entsorgt werden.
Buntes Leuchten am Himmel: Was vom Feuerwerk übrigbleibt, muss über die Restmülltonne entsorgt werden.

02. Januar 2026

Abgebrannte Raketen und Böller gehören in den Restmüll

Die abgebrannten und ausgekühlten Reste des Silvester-Feuerwerks (Raketen, Böller etc.) gehören in den Restabfall. Darauf weisen die Abfallwirtschaftsbetriebe Landkreis Grafschaft Bentheim (AWB) hin.

Auch Pappröhren von Feuerwerkskörpern oder abgebrannte Mehrschussbatterien aus Pappe müssen über die Restmülltonne entsorgt werden. Nach dem Abfeuern ist die Pappe mit chemischen Rückständen belastet und kann nicht mehr über das Altpapier verwertet werden. Vor dem Einwurf in die Tonne sind Feuerwerkskörper vollständig auszukühlen.

Umverpackungen von Feuerwerkskörpern, wie Plastikfolie oder Pappschachteln, die nicht mit dem eigentlichen Feuerwerkskörper verbunden sind, dürfen wie übrige Verpackungen auch im Altpapier bzw. in der Gelben Tonne entsorgt werden.

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