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Kreishaus des Landkreises Grafschaft Bentheim
Kreishaus des Landkreises Grafschaft Bentheim

13. Juli 2022

Wasserknappheit: Landkreis Grafschaft Bentheim schränkt Wasserentnahme aus Flüssen sowie Beregnung ein

Die länger anhaltende Trockenheit hinterlässt auch in der Grafschaft Bentheim Spuren. So weisen die Flüsse Vechte und Dinkel aktuell sehr niedrige Wasserstände auf. Ebenso bewegen sich die Grundwasserstände im Kreisgebiet im Vergleich zum langjährigen Mittel auf einem niedrigen Niveau. Eine Änderung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar. Um der Wasserknappheit und ihren Folgen für Natur und Umwelt entgegenzuwirken, hat die Untere Wasserbehörde des Landkreises Grafschaft Bentheim eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese verbietet zum einen die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern und schränkt zum anderen die Möglichkeit der Beregnung zeitlich ein.

Konkret sieht die Allgemeinverfügung bis zum 30. September 2022 folgende Regelungen in der Grafschaft Bentheim vor:

  • Aus Oberflächengewässern darf ab sofort mittels Pumpvorrichtungen kein Wasser mehr zur Bewässerung und Beregnung entnommen werden. Dieses Verbot gilt auch für Wasserentnahmen, für die eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt.
  • Öffentliche und private Grünflächen (u.a. Gartenbewässerung), Sportanlagen (z.B. Rasen-, Tennis- oder Golfplätze) sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen dürfen ab sofort täglich zwischen 12 und 18 Uhr nicht mehr beregnet werden. Die Untersagung gilt auch für Wasserentnahmen aus Brunnen für die Beregnung und aus dem Trinkwassernetz.
  • Die Verbote gelten auch für Wasserentnahmen aus Brunnen, für die eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt.

Mit diesen Maßnahmen verfolgt der Landkreis Grafschaft Bentheim das Ziel, schädlichen Gewässerveränderungen vorzubeugen und zugleich eine sparsame Verwendung des Wassers sicherzustellen. „Eine weitere Wasserentnahme aus den Oberflächengewässern, insbesondere mit Pumpen, würde den Naturhaushalt nachhaltig schädigen. Das gilt auch, wenn an einzelnen Entnahmestellen noch eine ausreichende Wasserführung vorhanden sein sollte. Unser Fokus liegt darauf, die ökologische Funktion der Flüsse als wichtigen Lebensraum zu schützen“, erklärt Roberto Goncalves, Leiter der Abteilung Wasser und Boden, den Hintergrund der Regelungen. Mit Blick auf den niedrigen Grundwasserstand betont er: „Mit der zeitlichen Beschränkung der Beregnung können wir das Absinken des Grundwasserstandes zumindest verringern. Es ist erwiesen, dass eine Beregnung zwischen 12 und 18 Uhr ineffizient ist, da das Wasser größtenteils schon während der Beregnung verdunstet und somit gar nicht bei den Pflanzen ankommt. Wer stattdessen in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden gießt, trägt dazu bei, dass das Grundwasser nicht übermäßig belastet wird.“

Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises Grafschaft Bentheim unter www.grafschaft-bentheim.de/bekanntmachung eingestellt.

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