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01. Juli 2026

Antragsstopp für die KMU-Förderung des Landkreises Grafschaft Bentheim

Mit der KMU-Richtlinie unterstützt der Landkreis Grafschaft Bentheim kleine und mittlere Unternehmen bei investiven Maßnahmen zur Schaffung neuer und Sicherung bestehender Arbeitsplätze sowie zur Förderung nachhaltiger Entwicklungen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Da die für die laufende Förderperiode bereitgestellten Mittel vollständig ausgeschöpft sind, wird für die KMU-Förderung des Landkreises Grafschaft Bentheim mit Wirkung zum 1. Juli 2026 ein Antragsstopp ausgesprochen. Ab diesem Zeitpunkt können keine weiteren Förderanträge mehr entgegengenommen oder bewilligt werden. Bereits eingegangene und bewilligte Anträge bleiben hiervon unberührt. Sobald erneut Fördermittel zur Verfügung stehen, wird der Landkreis Grafschaft Bentheim über die Möglichkeit zur Antragstellung informieren.

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