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Daniela Wegbünder engagiert sich als ehrenamtliche Seniorenbegleiterin.
Daniela Wegbünder engagiert sich als ehrenamtliche Seniorenbegleiterin.

06. Juni 2023

Aufwandsentschädigung für Nachbarschaftshilfe erhalten

Den Einkauf übernehmen, kleine Arbeiten im Haushalt erledigen oder mit zum Arzt gehen: Daniela Wegbünder engagiert sich seit einigen Jahren als ehrenamtliche Seniorenbegleiterin. „Ich möchte meine Freizeit sinnvoll nutzen, indem ich ältere Menschen in ihrem Alltag unterstütze“, sagt die berufstätige Mutter aus Bad Bentheim. Seit Kurzem bekommt sie für ihre Hilfe eine finanzielle Aufwandsentschädigung – dank einer neuen Richtlinie.

Im Rahmen der „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ (AZUA) können neben professionellen Anbietern nun auch Privatpersonen ihre Leistungen abrechnen, wenn sie qualifiziert sind und eine Anerkennung des Landes erhalten haben. Sie bekommen die Aufwandsentschädigung von der pflegebedürftigen Person, der sie unter die Arme greifen, ausgezahlt. Diese wiederum kann sich das Geld – unter Vorlage einer Rechnung – von der Pflegekasse erstatten lassen. Denn jeder und jede Pflegebedürftige ab Grad eins hat einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro pro Monat.

Auf diese Möglichkeit möchte der Landkreis Grafschaft Bentheim gezielt aufmerksam machen. „Bislang werden die Entlastungsleistungen bundesweit nur zu 40 Prozent abgerufen“, erläutert Hanna Reurik vom Pflegestützpunkt. Dabei können sie aber einen wertvollen Beitrag dazu leisten, die Versorgung von Pflegebedürftigen in ihrer häuslichen Umgebung zu sichern. „Immerhin wird in der Grafschaft Bentheim fast die Hälfte aller pflegedürftigen Menschen ausschließlich von Angehörigen versorgt“, berichtet der zuständige Dezernent beim Landkreis, Gert Lödden. Sie gilt es durch ein Netz an Unterstützungsangeboten zu entlasten.

Wer als Privatperson Nachbarschaftshilfe leisten und dafür eine Aufwandsentschädigung erhalten möchte, muss dazu einen Antrag auf Anerkennung beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie stellen. „Hierbei ist die fachliche und persönliche Eignung nachzuweisen“, erklärt Christine Deters, Case-Managerin beim Regionalen Pflegekompetenzzentrum (ReKo). Die Antragstellenden müssen ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen sowie einen (Online-)Pflegekurs und einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben. Sie dürfen nicht mit den pflegebedürftigen Personen verwandt oder verschwägert sein oder mit ihnen in einem Haushalt leben. Die Aufwandsentschädigung darf zudem 85 Prozent des Mindestlohns – aktuell 10,20 Euro pro Stunde – nicht übersteigen.

Mit zwei Veranstaltungen möchte der Pflegestützpunkt Interessierte, die gerne Nachbarschaftshilfe leisten und dafür eine Anerkennung erhalten wollen, unterstützen. Informationen zur Antragstellung und Hilfe hierbei gibt es am 21. Juni 2023 von 17 bis 19 Uhr im Gesundheitsamt Nordhorn. Am 23. Juni 2023 findet von 8 bis 15.30 Uhr ein Erste-Hilfe-Kurs statt. Für beide Termine ist eine Anmeldung beim Pflegestützpunkt erforderlich. Sie kann per E-Mail anspn@grafschaft.de oder unter05921 961844 erfolgen.

Für Daniela Wegbünder ist die Begleitung von Senioren eine erfüllende Aufgabe, der sie seit Jahren mit Herzblut nachgeht. Dass sie nun eine Aufwandsentschädigung erhält, ist nicht nur für sie schön: „Den Personen fällt es dadurch eventuell leichter, nach Hilfe zu fragen, da es auch eine Gegenleistung gibt.“

Die Bad Bentheimerin hofft, dass sich noch mehr engagierte Grafschafterinnen und Grafschafter finden, die pflegebedürftige Menschen unterstützen möchten: ob beim Einkauf, Arztbesuch oder im Haushalt, ob durch Vorlesen, Gesellschaftsspiele oder Gespräche. „Toll wäre es, wenn ein Netzwerk entsteht, in dem man sich austauschen könnte.“

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