Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
Vorlesen

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Matomo). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

27. Februar 2023

Auslauf der Corona-Testverordnung – Was ändert sich zum 1. März?

Mit Ablauf des 28. Februar läuft die Corona-Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit aus. Damit können Betreiber von Schnelltestzentren ihre Tests nicht mehr abrechnen, viele Standorte schließen. Stärker als zuvor ist die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger gefragt.

Rund 67 Schnelltestzentren waren seit Ausbruch der Pandemie in der Grafschaft aktiv. Im Testzentrum des Landkreises an der Enschedestraße in Nordhorn wurden mehr als 73.000 Abstriche genommen. Mit Auslauf der Testverordnung endet nun die Pflicht zur Durchführung eines PCR-Tests. „Ein positiver Selbsttest entbindet nicht von der Arbeitspflicht. Wer keine Symptome hat, sollte prüfen, ob er ins Homeoffice wechseln oder ein Einzelbüro nutzen kann. Lässt sich der persönliche Kontakt nicht vermeiden, empfiehlt sich das Tragen einer Maske. Für Infizierte mit Symptomen besteht natürlich die Möglichkeit der ärztlichen Krankschreibung“, erläutert Dr. Christine Kües, Leiterin des Gesundheitsamtes.

Mit Auslauf der Testverordnung sind Besucherinnen und Besucher von Pflegeheimen und Krankenhäusern nicht mehr verpflichtet, sich vorher testen zu lassen. Gert Lödden, Dezernent für Gesundheit und Soziales beim Landkreis Grafschaft Bentheim appelliert stattdessen an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger: „Die Aufhebung der Testpflicht heißt aber nicht, dass wir völlig unbesorgt mit dem Coronavirus umgehen dürfen. Maske in bestimmten Situationen, eine Maskenpflicht in bestimmten Einrichtungen oder auch der Selbsttest bei Verdachtsmomenten sind Maßnahmen, die jede Person weiterhin umsetzen kann.“ Impfungen gegen das Coronavirus sind nach wie vor bei einigen niedergelassenen Ärzten möglich.

Diese Meldung teilen