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Eingangsbereich des Grafschafter Kreishauses mit blühenden Blumen im Vordergrund
Eingangsbereich des Grafschafter Kreishauses mit blühenden Blumen im Vordergrund

19. August 2026

Beirat für Menschen mit Behinderungen des Landkreises Grafschaft Bentheim: Bewerbungsfrist endet am 10. September

In diesem Winter wird der Beirat für Menschen mit Behinderungen des Landkreises Grafschaft Bentheim neu gebildet. Bis zum 10. September 2026 können sich Menschen mit einer Beeinträchtigung, die sich für Barrierefreiheit und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Handicap in der Grafschaft einsetzen möchten, um die ehrenamtliche Mitarbeit im Beirat bewerben. Die neue Amtszeit des Gremiums beginnt am 1. November 2026 und läuft bis zum 31. Oktober 2031.

Der Beirat unterstützt den Landkreis, die Ziele des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes umzusetzen. Dabei haben die ehrenamtlichen Beiratsmitglieder insbesondere im Blick, wie Barrieren, die den Alltag von Menschen mit Beeinträchtigungen erschweren, abgebaut und möglichst von vornherein vermieden werden können. Konkret geht es etwa um fehlende Leitstreifen, nicht abgesenkte Bordsteinkanten oder Behinderten-WCs, aber auch um Vorurteile und ein mangelndes Bewusstsein der Mitmenschen. Das Gremium setzt sich aus sechs bis zwölf Mitgliedern zusammen und tagt drei- bis viermal pro Jahr. In den gesetzlichen und freiwilligen Ausschüssen des Landkreises sind die Mitglieder mit beratender Stimme vertreten. An den Sitzungen des Schulausschusses nehmen sie als Zuhörer teil.

Für eine Mitgliedschaft im Beirat können sich Menschen mit einer Beeinträchtigung bewerben, die ihren Wohnsitz, ihre Hauptwohnung oder ihren Lebensmittelpunkt im Landkreis Grafschaft Bentheim haben. Sie müssen ihre Behinderung nachweisen und dürfen weder beim Landkreis Grafschaft Bentheim beschäftigt noch Mitglied des Kreistages oder eines Ausschusses des Kreistages sein. Die Mitglieder vertreten ihre Interessen im Beirat selbst oder durch ihre gesetzliche Vertretung. Minderjährige können sich ausschließlich durch ihre gesetzliche Vertretung bewerben.

Interessierte können ihre Bewerbung bis zum 10. September 2026 schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Grafschaft Bentheim (Van-Delden-Straße 1-7, 48529 Nordhorn) einreichen. Wichtig ist, dass der Nachweis der jeweiligen Behinderung zusammen mit der Bewerbung eingereicht wird (beispielsweise der Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes, der Schwerbehindertenausweis oder ein Leistungsbescheid über die Bewilligung von Eingliederungshilfe). Aus den eingegangenen Bewerbungen wählt der Grafschafter Kreistag dann die Mitglieder des Beirats für Menschen mit Behinderungen aus.

Bei Fragen rund um den Beirat für Menschen mit Behinderungen und das Bewerbungsverfahren steht Renate Schnieders, Leiterin der Abteilung Soziale Sicherung, Interessierten zur Verfügung (Telefon 05921 96 6511, E-Mail rntschndrsgrfschftd).

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