
20. Juli 2026
Beirat für Menschen mit Behinderungen: Landkreis sucht engagierte Bewerberinnen und Bewerber
Bereits seit 2009 gibt es in der Grafschaft Bentheim einen Beirat für Menschen mit Behinderungen. Seine Mitglieder unterstützen den Landkreis dabei, die Ziele des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes umzusetzen. In diesem Winter wird der Beirat neu gebildet. Die neue Amtszeit beginnt am 1. November 2026 und läuft bis zum 31. Oktober 2031. Für das Gremium, das sich aus sechs bis zwölf Mitgliedern zusammensetzt, sucht der Landkreis Grafschaft Bentheim engagierte Ehrenamtliche.
Wie sehen die Aufgaben des Beirates aus?
Der Beirat setzt sich dafür ein, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen abzubauen und zu verhindern. Im Fokus steht insbesondere der Abbau von Barrieren, die den Alltag von Menschen mit einem Handicap erschweren: von nicht abgesenkten Bordsteinkanten über fehlende Leitstreifen und Behinderten-WCs bis hin zu Vorurteilen, festen Denkmustern und mangelndem Bewusstsein der Mitmenschen. Menschen mit Beeinträchtigungen soll eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sowie eine selbstbestimmtes Lebensführung ermöglicht werden. Durch viele Initiativen und Aktionen, die der Beirat für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Grafschaft Bentheim angestoßen hat oder an denen er beteiligt war, konnten in den vergangenen Jahren bereits verschiedene Barrieren abgebaut und durch gute Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung und privaten Investoren von vornherein verhindert werden.
Der Beirat tagt drei- bis viermal pro Jahr. Die Mitglieder sind zudem in den gesetzlichen und freiwilligen Ausschüssen des Landkreises mit beratender Stimme vertreten. An den Sitzungen des Schulausschusses nimmt der Beirat für Menschen mit Behinderungen als Zuhörer teil.
Wer kann sich bewerben?
Für eine Mitgliedschaft im Beirat können sich Menschen mit einer Beeinträchtigung bewerben, die ihren Wohnsitz, ihre Hauptwohnung oder ihren Lebensmittelpunkt im Landkreis Grafschaft Bentheim haben. Sie müssen ihre Behinderung nachweisen und dürfen weder beim Landkreis Grafschaft Bentheim beschäftigt noch Mitglied des Kreistages oder eines Ausschusses des Kreistages sein. Die Mitglieder vertreten ihre Interessen im Beirat selbst oder durch ihre gesetzliche Vertretung. Minderjährige können sich ausschließlich durch ihre gesetzliche Vertretung bewerben. Diese muss selbst keine Beeinträchtigung haben.
Was muss bei einer Bewerbung beachtet werden?
Interessierte können ihre Bewerbung bis zum 10. September 2026 schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Grafschaft Bentheim (Van-Delden-Straße 1-7, 48529 Nordhorn) einreichen. Wichtig ist, dass der Nachweis der jeweiligen Behinderung zusammen mit der Bewerbung eingereicht wird. Als Nachweis gelten beispielsweise der Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes, der Schwerbehindertenausweis oder ein Leistungsbescheid über die Bewilligung von Eingliederungshilfe. Außerdem sollte die Art der Behinderung möglichst genau angegeben werden.
Aus den eingegangenen Bewerbungen wählt der Grafschafter Kreistag die Mitglieder des Beirats für Menschen mit Behinderungen aus.
Bei Fragen rund um den Beirat für Menschen mit Behinderungen und das Bewerbungsverfahren steht Renate Schnieders, Leiterin der Abteilung Soziale Sicherung, Interessierten zur Verfügung (Telefon 05921 96 6511, E-Mail rntschndrsgrfschftd).