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Außenaufnahme vom Eingangsbereich der Eissporthalle Grafschaft Bentheim
Außenaufnahme vom Eingangsbereich der Eissporthalle Grafschaft Bentheim

18. November 2022

Kreistagsbeschluss: Zweiter Bürgerentscheid zur Eissporthalle soll kommen

Der Grafschafter Kreistag hat in seiner Sitzung am 17. November 2022 mehrheitlich (27 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 15 Enthaltungen) die Durchführung eines zweiten Bürgerentscheides zur Zukunft der Eissporthalle Nordhorn beschlossen. Damit folgten die Kreistagsmitglieder einem Antrag der CDU/GRÜNE-Gruppe. Konkret heißt es in dem Antrag, dass die Entscheidung des Bürgerentscheides vom 21. März 2021 erneut den Bürgerinnen und Bürgern zur Abstimmung vorgelegt werden soll. Wie die Fragestellung des neuen Bürgerentscheides konkret lauten und an welchem Tag die Abstimmung erfolgen soll, wird die Kreisverwaltung nun erarbeiten. In der nächsten Sitzung des Kreistages am 8. Dezember 2022 soll dann darüber beschlossen werden. Ebenso wurde die Verwaltung damit beauftragt, einen Entwurf für die Änderung der „Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden im Wahlgebiet Landkreis Grafschaft Bentheim“ vorzubereiten, die eine reine Briefabstimmung beim anstehenden Bürgerentscheid und damit unabhängig der Corona-Pandemie ermöglicht. Auf diese Weise soll die Vergleichbarkeit der Abstimmungen gewährleistet werden.

Sollte bei dem zweiten Bürgerentscheid die erforderliche Mehrheit oder das notwendige Quorum von zwanzig Prozent der dann stimmberechtigten Personen nicht erreicht werden, gilt weiterhin das Ergebnis des Bürgerentscheides vom März 2021. Der Bürgerentscheid würde dann entsprechend des Kreistagsbeschlusses vom 7. Juli 2022 in Form eines Neubaus umgesetzt werden.

Landrat Uwe Fietzek sprach sich im Vorfeld der jüngsten Abstimmung im Kreistag ebenfalls für einen zweiten Bürgerentscheid aus: „Die geopolitischen Bedingungen und die Rahmenbedingungen in der Grafschaft haben sich seit Durchführung des Bürgerentscheides im Jahr 2021 und seit der Beschlussfassung des Kreistages im Juli 2022 zum Neubau der Eissporthalle deutlich verändert.“ Fietzek verwies dabei nicht nur auf die drastisch gestiegenen Energiekosten, die auch Auswirkungen auf die laufenden Betriebskosten der Eissporthalle hätten: „Insbesondere vor dem Hintergrund einer drohenden Verknappung hat das Thema der Energiesicherheit in Deutschland hohe Priorität. Sollte es zu einer Verknappung kommen, werden die Gas- und Stromressourcen vorrangig in den Bereichen der kritischen Infrastruktur benötigt.“ Ebenso seien die Baukosten zwischenzeitlich enorm gestiegen Aufgrund dieser gravierenden Entwicklungen sei ein zweiter Bürgerentscheid berechtigt.

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