Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
Vorlesen

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Matomo). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Die Notunterkunft in den Kreissporthallen in Nordhorn.
Die Notunterkunft in den Kreissporthallen in Nordhorn.

25. Juli 2022

Betrieb der Notunterkunft in Nordhorn läuft bis Ende des Jahres aus

Der hauptamtliche Betrieb der Notunterkunft in Nordhorn für Geflüchtete aus der Ukraine verlängert sich zunächst noch einmal bis zum 30. September 2022. Das hat der Grafschafter Kreistag in seiner vergangenen Sitzung einstimmig beschlossen. Danach wird die Notunterkunft bis Ende des Jahres Schritt für Schritt zurückgefahren und schließlich Ende Dezember geschlossen. Für die Kommunen in der Grafschaft Bentheim bedeutet diese Regelung, dass sie ab dem 1. Oktober 2022 für die direkte Aufnahme der Geflüchteten aus der Landesaufnahmebehörde verantwortlich sind.

Bislang kam der Notunterkunft eine Pufferfunktion zu, mit der der Landkreis die Kommunen mit Blick auf die notwendigen Wohnraumkapazitäten entlastet hat. „Wir wissen, dass Wohnraum knapp ist und die Unterbringung der Geflüchteten die Kommunen vor große Herausforderungen stellt. Aber die Flüchtlingsunterbringung fällt in erster Linie in die Zuständigkeit der Kommunen. Wir können die Notunterkunft nicht dauerhaft als Puffer vorhalten“, schildert Dr. Elke Bertke, zuständige Dezernentin beim Landkreis Grafschaft Bentheim, die Situation. Um den Gemeinden ausreichend Zeit zur Umsetzung zu geben, habe sich der Landkreis entschieden, die Einrichtung nicht direkt Ende September zu schließen, sondern eine Übergangslösung bis Ende des Jahres zu finden. Personen, die sich Ende September noch in der Notunterkunft befinden, weist der Landkreis den Kommunen schrittweise bis Ende Dezember zu – neue Geflüchtete werden ab 1. Oktober 2022 nicht mehr in der Einrichtung aufgenommen. Zum Jahresende soll die Notunterkunft dann endgültig schließen und zurückgebaut werden, so dass in den Kreissporthallen ab Januar 2023 wieder Schul- und Vereinssport möglich ist.

Die Zuweisung der Geflüchteten – meist 25 Personen pro Woche – soll künftig wöchentlich im rollierenden System erfolgen. Dabei werden die Quoten, die die einzelnen Kommunen erfüllen müssen (gemessen an der jeweiligen Einwohnerzahl), angerechnet. „Wir informieren die Kommunen natürlich regelmäßig über die aktualisierten Quoten und geben die geplanten Zuweisungen rechtzeitig bekannt. Die einzelnen Verfahrensschritte stimmen wir derzeit mit den Gemeinden ab“, sagt Bertke. Die Kreissporthallen in Nordhorn werden bereits seit Mitte März als Notunterkunft für Geflüchtete aus der Ukraine genutzt. Seit dem 11. April 2022 ist der Grafschafter Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes mit dem hauptamtlichen Betrieb der Notunterkunft betraut – zuvor und während einer Übergangsphase zur Hauptamtlichkeit erfolgte der Betrieb durch das ehrenamtliche Engagement von DRK, Johannitern, Maltesern und DLRG als Bunte Einheit.

Diese Meldung teilen