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13. März 2025
Christian Schnieders bleibt bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger in der Samtgemeinde Neuenhaus. Bereits seit 2018 ist er für den Kehrbezirk OS/EL 4-04 (Neuenhaus) zuständig, der Straßenzüge in der Samtgemeine Neuenhaus sowie in den Gemeinden Osterwald und Georgsdorf umfasst. Der Landkreis Grafschaft Bentheim hatte den Kehrbezirk, wie gesetzlich vorgegeben, neu ausgeschrieben. Nach erfolgreicher Bewerbung ist der bisherige Kehrbezirksinhaber nun auch in den kommenden sieben Jahren auf den Dächern in der Niedergrafschaft unterwegs. Landrat Uwe Fietzek gratulierte Christian Schnieders zur erneuten Bestellung zum bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger und überreichte ihm die offizielle Bestellungsurkunde mit Wirkung zum 1. Juni 2025.
Seine Ausbildung zum Schornsteinfeger hat Schnieders im Jahr 1994 begonnen, seine Meisterprüfung legte er im Jahr 2000 ab. Bevor er als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger den Kehrbezirk in Neuenhaus übernahm, war der 47-Jährige als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger in Nordhorn tätig.
Im Landkreis Grafschaft Bentheim gibt es insgesamt 15 Kehrbezirke, für die jeweils ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bestellt ist. Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger führen hoheitliche Aufgaben nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz aus. Dazu zählen insbesondere die Feuerstättenschau, die Ausstellung bzw. Änderung des Feuerstättenbescheides, das Führen des Kehrbuchs und die Bauabnahme.