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Im Rahmen einer Feierstunde erhielt Thomas Telkmann die Bestellungsurkunde zum bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk OS/EL 4-07 (Niedergrafschaft). Auf dem Foto (v.l.): Stefan Nitsch (Obmann Kreisgruppe Landkreis Grafschaft Bentheim), Andreas Walburg (stellv. Obermeister Schornsteinfegerinnung Osnabrück-Emsland), Bezirksschornsteinfeger Thomas Telkmann, Landrat Uwe Fietzek, Mareen Schubert (Abteilungsleiterin Ausländerwesen und Ordnung) und Birgit Fischer (Abteilung Ausländerwesen und Ordnung)
Im Rahmen einer Feierstunde erhielt Thomas Telkmann die Bestellungsurkunde zum bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk OS/EL 4-07 (Niedergrafschaft). Auf dem Foto (v.l.): Stefan Nitsch (Obmann Kreisgruppe Landkreis Grafschaft Bentheim), Andreas Walburg (stellv. Obermeister Schornsteinfegerinnung Osnabrück-Emsland), Bezirksschornsteinfeger Thomas Telkmann, Landrat Uwe Fietzek, Mareen Schubert (Abteilungsleiterin Ausländerwesen und Ordnung) und Birgit Fischer (Abteilung Ausländerwesen und Ordnung)

30. Juli 2025

Bezirksschornsteinfeger Thomas Telkmann erhält erneut Auftrag für Kehrbezirk in Niedergrafschaft

Nach erfolgreicher Wiederbewerbung bleibt Thomas Telkmann als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger in der Niedergrafschaft und in Teilen der Stadt Nordhorn weiterhin im Einsatz.

Bereits seit 2018 betreut er den Kehrbezirk OS/EL-4-07 (Niedergrafschaft), der Straßenzüge in Lage, Neuenhaus und Nordhorn umfasst. Nach der turnusgemäß gesetzlich vorgeschriebenen Neuausschreibung des Kehrbezirks durch den Landkreis Grafschaft Bentheim erhielt Telkmann nun erneut den Zuschlag. Damit ist der 49-Jährige für weitere sieben Jahre als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk verantwortlich. Zusätzlich verwaltet er kommissarisch bis Ende 2026 einen Teilkehrbezirk in der Nordhorner Blumensiedlung (Teilkehrbezirk OS/EL-4-09-2). Landrat Uwe Fietzek gratulierte Thomas Telkmann und überreichte ihm die offizielle Bestellungsurkunde mit Wirkung zum 15. August 2025. Im Schornsteinfegerhandwerk ist Telkmann seit gut 30 Jahren aktiv.

Im Landkreis Grafschaft Bentheim gibt es insgesamt 15 Kehrbezirke, für die jeweils ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bestellt ist. Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger führen hoheitliche Aufgaben nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz aus. Dazu zählen insbesondere die Durchführung der Feuerstättenschau, die Ausstellung bzw. Änderung des Feuerstättenbescheids, das Führen des Kehrbuchs sowie die Bauabnahme von Feuerungsanlagen.

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