
02. September 2025
Landkreis unterstützt landwirtschaftliche Betriebe bei Anlage von Blühflächen
Mohn, Kornblumen oder Margeriten: Auf Ackerflächen in der Grafschaft Bentheim sollen diese und andere heimische Wildblumen künftig häufiger zu sehen sein. Im Rahmen des Niedersächsischen Weges fördert der Landkreis Grafschaft Bentheim die Anlage von Blühflächen auf Ackerflächen und will damit die Artenvielfalt stärken. „Passendes, zertifiziertes Regiosaatgut stellen wir aktiven Landwirtinnen und Landwirten kostenlos zur Verfügung. Wir unterstützen sie gerne dabei, die Biodiversität zu stärken und Insekten zu schützen. Wer sich kurzfristig beteiligen möchte: Die Aussaat der Blühflächen kann noch im Laufe des Septembers vorgenommen werden“, wirbt Erik Rosche, der in der Abteilung Umwelt des Landkreises für die Umsetzung des Niedersächsischen Weges verantwortlich ist, für das Blühflächenprogramm. Je nach Art der Blühfläche – es gibt drei mögliche Varianten – ist zudem eine Förderung von bis zu 1.300 Euro pro Hektar Blühfläche möglich, sofern die Maßnahme nicht auf bereits verpflichtenden bzw. anderweitig geförderten Flächen umgesetzt wird.
„Das Projekt ist im vergangenen Jahr gut angelaufen und wir haben erste positive Erfahrungen gesammelt. Zehn Landwirtinnen und Landwirte machen bereits mit und haben Blühflächen im Förderjahr 2025 angelegt. Bislang haben wir Saatgut für gut 20 Hektar Blühfläche herausgegeben und damit den Anteil ökologisch hochwertiger Blühflächen in der Grafschaft schon vervielfacht“, zieht Rosche eine erste Bilanz. Auch das Feedback der teilnehmenden Landwirtinnen und Landwirte sei positiv, sowohl bei kleinen Nebenerwerbsbetrieben als auch bei großen Haupterwerbsbetrieben. Dies sei vor allem auf artenreiche Mischungen und die Spätsommeransaat zurückzuführen. Aber auch viele Passantinnen und Passanten hätten die Blühflächen als Gewinn wahrgenommen und die Landwirtinnen und Landwirte für ihr Engagement gelobt, freut sich Rosche.
Erarbeitet wurde die Naturschutzmaßnahme vom Runden Tisch Landwirtschaft. Dieser setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Land- und Forstwirtschaft, der Wasserwirtschaft, von Umweltverbänden und der Kreisverwaltung zusammen. Allen Projektbeteiligten ist wichtig, dass Landwirtinnen und Landwirte die Maßnahmen pragmatisch umsetzen und flexibel in ihre Betriebsabläufe einbinden können. Trotz Blühflächen bleibt zudem der Ackerstatus erhalten und es tritt auch nach mehreren Jahren kein Biotopschutz ein. Das Blühflächenprogramm des Landkreises setzt sich aus drei verschiedenen Varianten zusammen. Interessierte Landwirtinnen und Landwirte können die Maßnahme umsetzen, die für sie am besten passt.
Variante 1: Einjährige Blühfläche
Die landwirtschaftliche Nutzung einer Ackerfläche wird für ein Jahr ausgesetzt. Neben ortstypischen Ackerwildkräutern, die dort ganz automatisch wachsen, kommt ergänzendes Saatgut zum Einsatz, das die Artenvielfalt zusätzlich erweitert. Dazu zählen beispielsweise Mohn und Kornblumen. Die einjährige Blühfläche stellt so gerade in den Sommermonaten einen wertvollen Lebensraum für Insekten und Wildtiere – etwa Wildbienen, Hasen und Fasane – dar. Die Blühfläche sollte eine Breite von sechs Metern oder mehr aufweisen. Der Landkreis fördert die Anlage von einjährigen Blühflächen mit 1.300 Euro pro Hektar.
Variante 2: Mehrjährige Blühfläche
Eine Ackerfläche wird über einen längeren Zeitraum als Blühfläche oder Blühstreifen genutzt. Diese Fläche wird mit einer Mischung aus mehrjährigen heimischen Wildblumen angesät. So entsteht eine arten- und blütenreiche Landschaft, die blütenbesuchenden Insekten ein reiches Nahrungsangebot bietet. Zahlreiche weitere Tiere finden in mehrjährige Blühflächen zudem ideale Rückzugsräume und Brutmöglichkeiten. Auch diese Fläche sollte möglichst sechs Meter breit sein. Der Landkreis fördert die Anlage von mehrjährigen Blühflächen mit 1.300 Euro pro Hektar.
Variante 3: Grünland-Randstreifen
Durch die Aussaat von zertifiziertem Regiosaatgut können zeitweilig artenreiche Grünlandstreifen bzw. -flächen entstehen. Diese Art der Begrünung eignet sich auch zur Begradigung von Schlägen, beispielsweise entlang von Gewässerläufen oder zur Erweiterung von verpflichtenden Gewässerrandstreifen auf eine nutzbare Breite. Eine extensive (Heu-)Nutzung, der Verzicht auf Düngemittel und eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren sind bei dieser Variante erforderlich. Der Landkreis fördert die Anlage von Grünland-Randstreifen mit 1.100 Euro pro Hektar.
Interessierte Landwirtinnen und Landwirte können sich für nähere Informationen an Erik Rosche von der Abteilung Umwelt des Landkreises wenden (Tel. 05921 96 1655, Mail rkrschgrfschftd).