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12. Mai 2022

Eichenprozessionsspinner: Die Grafschaft ist vorbereitet

Schon bald werden sich die Raupen des Eichenprozessionsspinners wieder flächendeckend ausbreiten. In der Grafschaft wird die Bekämpfung inzwischen kreisweit koordiniert, die einzelnen Kommunen sind vorbereitet.

Problematisch sind insbesondere die feinen Brennhaare der Raupen mit dem Nesselgift Thaumetopoein. Sie können über hundert Meter weit getragen werden und bei Menschen Hautirritationen oder Atembeschwerden hervorrufen. Auch in den Nestern bleiben nach dem Schlüpfen Brennhaare zurück, die noch über einen langen Zeitraum das Nesselgift in sich tragen können. Damit bleiben die Gespinstnester an Bäumen und auf dem Boden ebenfalls eine Gefahrenquelle.

Maßnahmen der Grafschafter Kommunen

Zum Schutz der Bevölkerung setzen die Kommunen weiterhin vorrangig auf das Absaugen der Nester. Darüber hinaus werden in einigen Kommunen Nistkästen für die natürlichen Fressfeinde der Raupen angebracht. Hierzu gehören Meisen oder Rotkehlchen. In ausgewählten Bereichen einiger Gemeinden kommen auch Biozide zum Einsatz. Die 2020 zu Testzwecken eingesetzten Baumringfallen haben sich nach übereinstimmender Auffassung der Kommunen als uneffektiv erwiesen.

Kategorisierung der Örtlichkeiten

Für die Absaugung der Nester wurden die Örtlichkeiten entsprechend der Erfahrungen der letzten Jahre aufgeteilt. So richtet sich die Kategorisierung vor allem danach, wie stark ein öffentlicher Standort von der Bevölkerung genutzt wird. Standorte der Kategorie 1 haben die höchste Priorität und werden als erstes abgesaugt. Standorte der Kategorien 2 und 3 folgen im Anschluss. An Standorten der Kategorie 4 werden keine Absaugungen durchgeführt.

Kategorie 1:
Stark frequentierte öffentliche Bereiche mit regelmäßiger Nutzung durch Fußgänger oder Radfahrende, z.B. Schulen, Kindergärten oder öffentliche Spielplätze.

Kategorie 2:
Mäßig frequentierte öffentliche Straßen, Wege oder Plätze, an denen Fußgänger oder Radfahrende zu erwarten sind, ohne, dass auf alternative Wege ausgewichen werden kann.

Kategorie 3:
Gering frequentierte öffentliche Bereiche mit gelegentlicher Nutzung der Straßen oder Wege durch Fußgänger oder Radfahrende, z. B. im Außenbereich oder an Siedlungsrändern.

Kategorie 4:
Die befallenen Bäume stehen entfernt von menschlichen Siedlungen oder öffentlichen Plätzen, Wegen und Straßen, die von Menschen zu Fuß oder mit dem Fahrrad genutzt werden.

Keine Meldung erforderlich

In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass kaum eine Eiche in der Grafschaft von den Raupen verschont bleibt. In Folge wurden alle in Frage kommenden Standorte in eine der vier Kategorien eingeordnet und entsprechend priorisiert. Durch das strukturierte Verfahren ist es nicht mehr notwendig, den Befall an öffentlichen Bäumen zu melden. Sind Eichen auf privaten Flächen betroffen, liegt die Bekämpfung der Nester in der Zuständigkeit der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. Der Landkreis Grafschaft Bentheim empfiehlt, in diesem Fall ein Fachunternehmen mit der Entfernung zu beauftragen.

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