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Schild "Eichenprozessionsspinner - Allergiegefahr"
Schild "Eichenprozessionsspinner - Allergiegefahr"

07. Mai 2024

Eichenprozessionsspinner in der Grafschaft: Stagnierender bis rückläufiger Befall erwartet

Bevor sich die Raupen des Eichenprozessionsspinners ausbreiten, beginnen im Landkreis Grafschaft Bentheim die Gegenmaßnahmen. Die Bekämpfung wird kreisweit koordiniert, wobei die Grafschafter Kommunen vorrangig auf die aktive Bekämpfung, also das Absaugen der Raupen und Nester, setzen. Sie erfolgt durch beauftragte Fachfirmen oder den örtlichen Bauhof.

Problematisch sind die Insekten vor allem wegen ihrer feinen Brennhaare mit dem Nesselgift Thaumetopoein. Sie können über hundert Meter weit getragen werden und bei Menschen Hautirritationen oder Atembeschwerden hervorrufen. Auch nach dem Schlüpfen bleiben in den Nestern Brennhaare zurück. Sie können das Nesselgift bis zu einem Jahr lang in sich tragen, wodurch von den Nestern ebenfalls Gefahr ausgeht. Seit sich die in 2020 getesteten Baumringfallen als uneffektiv erwiesen hatten, ist in der Grafschaft das Absaugen die Methode der Wahl. So können die Nester in den meisten Fällen noch vor dem Ausflug der Raupen entfernt werden.

Rückblick: Eichenprozessionsspinner in 2023

Im letzten Jahr war der Befall im Landkreis Grafschaft Bentheim gleichbleibend bis rückläufig. Bei den Kreisstraßen konzentrierte sich das Aufkommen auf die Nordhorner Euregiostraße (K 26). Im Gebiet der Stadt Nordhorn war nahezu jede Eiche befallen, das Ausmaß jedoch moderat. Die Kosten zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners beliefen sich i.d.R. auf 2.000 bis 5.000 Euro pro Kommune. Die Stadt Nordhorn gab knapp 100.000 Euro für die Bekämpfung aus, die Kreisstraßenmeisterei mehr als 20.000 Euro. In Anbetracht der letztjährigen Erfolge sind die Kommunen optimistisch, den Befall auch in 2024 eindämmen zu können.

Kategorisierung der Örtlichkeiten

Wie mittlerweile üblich, erfolgt die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in der Grafschaft Bentheim nach unterschiedlichen Prioritätsstufen. Die Kategorisierung richtet sich danach, wie stark ein öffentlicher Standort von der Bevölkerung genutzt wird. Als erstes werden die Standorte abgesaugt, die in die Kategorie 1 fallen. Danach folgen die Standorte der Kategorien 2 und 3. Standorte die unter die Kategorie 4 fallen, werden nicht abgesaugt.

  • Kategorie 1: Stark frequentierte öffentliche Bereiche mit regelmäßiger Nutzung durch Fußgänger oder Radfahrende, z.B. Schulen, Kindergärten oder öffentliche Spielplätze.
  • Kategorie 2: Mäßig frequentierte öffentliche Straßen, Wege oder Plätze, an denen Fußgänger oder Radfahrende zu erwarten sind, ohne, dass auf alternative Wege ausgewichen werden kann.
  • Kategorie 3: Gering frequentierte öffentliche Bereiche mit gelegentlicher Nutzung der Straßen oder Wege durch Fußgänger oder Radfahrende, z.B. im Außenbereich oder an Siedlungsrändern.
  • Kategorie 4: Die befallenen Bäume stehen entfernt von menschlichen Siedlungen oder öffentlichen Plätzen, Wegen und Straßen, die von Menschen zu Fuß oder mit dem Fahrrad genutzt werden.

Private Flächen

Sollten Eichen auf privaten Flächen befallen sein, liegt die Zuständigkeit zur Bekämpfung der Nester bei den Eigentümerinnen und Eigentümern des Grundstücks. Der Landkreis Grafschaft Bentheim empfiehlt, in diesem Fall ein Fachunternehmen mit der Entfernung zu beauftragen.

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