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09. Mai 2025
Der Umstellungsprozess ist aktuell in vollem Gange: Als Bargeldersatz erhalten Geflüchtete, die in der Grafschaft Bentheim Schutz suchen und Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, bei den Sozialämtern der kreisangehörigen Kommunen nun eine Bezahlkarte. Die Bezahlkarte funktioniert wie eine guthabengeführte Debitkarte. Sie wird von den Behörden monatlich aufgeladen und kann nicht überzogen werden. Für Geflüchtete bietet die Bezahlkarte insbesondere einen Vorteil: Sie benötigen kein eigenes Konto, sondern können mit ihrer persönlichen Bezahlkarte direkt bezahlen. „Für die Leistungsbehörden ist die Umstellung aktuell natürlich mit hohem Aufwand verbunden. Langfristig verringert sich der Verwaltungsaufwand jedoch durch die Einführung der Bezahlkarte“, ist sich Gert Lödden, Sozialdezernent beim Landkreis Grafschaft Bentheim, sicher. „Die regelmäßige Ausstellung von Schecks und die damit verbundenen langen Schlangen in den Sozialämtern und Banken werden der Vergangenheit angehören, da die Gelder flexibel auf die Karte überwiesen werden können. Zudem wird das Risiko, dass die Gelder zweckentfremdet und beispielsweise ins Ausland überwiesen werden, deutlich reduziert.“
Alle Geflüchteten, die mindestens 18 Jahre alt sind und Grundleistungen in einer Grafschafter Kommune beziehen, erhalten eine eigene Bezahlkarte. Optisch ist sie von anderen Debitkarten nicht zu unterscheiden. Asylsuchende können mit ihr ganz normal bei zahlreichen Händlern bezahlen und an Geldautomaten bis zu 50 Euro pro Monat abheben – deutschlandweit, aber nicht im Ausland. Damit können sie alle Waren des täglichen Bedarfs kaufen. Auch die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen im Internet ist innerhalb Deutschlands möglich. „Bestimmte Branchen und Händlergruppen sind allerdings gesperrt. Dazu zählen unter anderem der Erwerb von Gutscheinkarten oder Kryptowährungen“, erklärt Sozialdezernent Lödden. SEPA-Überweisungen, beispielsweise zur Bezahlung von Mobilfunkverträgen, sind an bestimmte Empfänger freigeschaltet und können über das Webportal „portal.socialcard.de“ oder über die App „My SocialCard“ in Auftrag gegeben werden. Überweisungen ins Ausland oder auf andere Karten sind nicht möglich.
Die Einführung der Bezahlkarte basiert auf einer Gesetzesänderung des Bundes im Sommer 2024, mit der eine bargeldlose Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ermöglicht wurde. In Niedersachsen ist die Umstellung auf die Bezahlkarte für die Kommunen verpflichtend. Landesweites Ziel ist es, alle Grundleistungsempfangenden in den kommenden Monaten mit einer solchen Karte auszustatten. In einem ersten Schritt werden die Karten seit Ende 2024 bereits an Asylsuchende in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen ausgegeben, sodass die Geflüchteten ihre Karten direkt zu den künftigen Wohnorten in den Kommunen mitnehmen können. In einem zweiten Schritt erfolgt nun die Umstellung in den Kommunen – auch in der Grafschaft Bentheim. Asylsuchende, die bereits länger im Landkreis leben, erhalten vor Ort ebenfalls die Bezahlkarte. Seitens der Kreisverwaltung begleitet Jan Vischer von der Abteilung Soziale Sicherung die Umstellung organisatorisch. „400 Bezahlkarten haben wir an die jeweiligen Sozialämter bereits verteilt. Die Mitarbeitenden sind entsprechend geschult. Sie müssen die Karten nun aktivieren und eine Verknüpfung zum Webportal erstellen. Bei technischen Fragen stehen wir ihnen weiterhin zur Seite“, sagt Vischer.
Die Stadt Nordhorn hat bereits ein Viertel der rund 100 Bestandsfälle auf die Bezahlkarte umgestellt. Frank Rawers, Leiter der Abteilung Soziales, zieht eine erste Zwischenbilanz: „Wir waren frühzeitig eingebunden und konnten uns gut in die Thematik einarbeiten. Bislang akzeptieren die Kundinnen und Kunden das neue Verfahren. Wir sind zwar noch mitten im Prozess, Beschwerden gab es aber bislang keine. Grundsätzlich informieren wir die Asylsuchenden, erläutern ihnen die Möglichkeiten, bereiten sie auf die Umstellung vor und klären ihre Fragen.“
Eine Herausforderung liegt laut Frank Zenner, der den Umstellungsprozess beim Sozialamt der Stadt Nordhorn federführend begleitet, darin, dass die Asylsuchenden teilweise schon ein eigenes Bankkonto eingerichtet haben: „Hierzu kommen natürlich Fragen auf. Sollte das Konto bestehen bleiben oder nur das Konto der Bezahlkarte genutzt werden? Zahlungsermächtigungen müssen auf die neue Bezahlkarte umgestellt werden. Das ist nicht immer einfach.“ Ein Problem stellen aktuell Lastschriftverfahren dar, für die eine IBAN erforderlich ist. „Das Bezahlsystem in Deutschland ist nicht so auf Kreditkarten ausgelegt, wie in anderen Ländern. Für viele Zahlungen, etwa beim Mobilfunkanbieter, benötigt man eine IBAN. Diese IBAN kann jedoch aus technischen Gründen nicht herausgegeben werden. Das Land hat kürzlich aber eine Lösung geschaffen, so dass sich der Karteninhaber im persönlichen Portal eine weitere IBAN erstellen kann, mit der dann eine Abbuchung von der Bezahlkarte möglich ist. Daran sieht man, dass sich die Möglichkeiten der Bezahlkarte aktuell noch ständig weiterentwickeln“, berichtet Sozialdezernent Lödden.
Frank Zenner verweist darauf, dass die Asylsuchenden neben der Bezahlkarte auch eine App nutzen können: „Die App bietet einen guten Überblick über den Kontostand und ist sogar in verschiedenen Sprachen abrufbar. Die Einträge sehen selbstverständlich nur die Inhaberinnen und Inhaber der Karte, nicht wir Behörden.“ Die Stadt Nordhorn rechnet ebenso wie der Landkreis mit einem erheblichen Abbau des Verwaltungsaufwandes, sobald die Umstellung auf die Bezahlkarte abgeschlossen ist. Dafür peilt die Stadt Nordhorn Ende Juni an.