
22. Juli 2025
Schutz bedrohter Wiesenvögel: Erstmals Kiebitzinseln in der Grafschaft Bentheim angelegt
Auf einer Fläche von rund 16 Hektar baut Landwirt René Merschel in Wietmarschen Mais an. Einen Teil dieser Fläche hat er in diesem Jahr erstmals in ein kleines Paradies für Wiesenvögel verwandelt. Auf drei Hektar ist eine sogenannte Kiebitzinsel entstanden. Das bedeutet: Diese Fläche hat der Landwirt im Frühjahr bewusst von der Bewirtschaftung ausgespart und brachliegen lassen, um insbesondere dem Kiebitz Raum zum Brüten und zur Aufzucht seiner Küken zu geben. Statt Mais wachsen auf der Fläche nun Wildkräuter und Gräser; Insekten schwirren durch die Luft. Sie bieten den bedrohten Kiebitzen, aber auch anderen Arten wie etwa der Feldlerche, Nahrung. „Wir wussten, dass in diesem Bereich Kiebitze vorkommen. Als die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises im Frühjahr angefragt hat, ob wir uns am Wiesenvogelschutz mit einer Kiebitzinsel beteiligen wollen, stand für uns sofort fest: Das machen wir! Während der Brutzeit haben wir dann tatsächlich drei Kiebitz-Gelege mit acht Küken entdeckt – zwar nicht auf der Kiebitzinsel selbst, aber in direkter Nähe dazu. Das war ein besonderer Moment“, berichtet Merschel bei einem Vor-Ort-Termin stolz. Die Gelege wurden auf dem bewirtschafteten Acker markiert und bei der weiteren Bearbeitung der Fläche besonders geschützt.
Eine zweite Kiebitzinsel ist im Bereich des Syen-Venn in der Obergrafschaft angelegt worden. „Damit konnten wir erstmals Kiebitzinseln als Maßnahme im Rahmen unseres Feuchtwiesenprogramms realisieren. Das ist ein schöner Erfolg“, freut sich Mascha Hülsewig. Seit März ist sie für die Themen Artenschutz und Feuchtwiesenprogramm beim Landkreis Grafschaft Bentheim zuständig. Das Feuchtwiesenprogramm lebt von zahlreichen Ehrenamtlichen, die sich mit großem Engagement für den Schutz der Wiesenvögel einsetzen. So regte Jan-Harm Mülstegen, der als Landschaftswächter und ehrenamtlicher Kartierer im Feuchtwiesenprogramm tätig ist, die Realisierung der Kiebitzinsel auf der Fläche von Landwirt Merschel an und trug somit wesentlich zur erfolgreichen Umsetzung bei. „Für die Anlage einer Kiebitzinsel sollte eine Ackerfläche von einem halben bis zu drei Hektar eingeplant werden. Die Böden sollten nicht zu trocken, eher feucht, und zu Beginn der Brutzeit möglichst vegetationslos sein. Zur Brutzeit zwischen Mitte März und Mitte Juli darf die Fläche nicht bearbeitet werden“, fasst Hülsewig die wichtigsten Vorgaben des Landkreises zusammen. Als Nutzungsentschädigung erhalten die Landwirtinnen und Landwirte 1.600 Euro pro Hektar.
Diese Entschädigung kann gerade nach nassen Wintermonaten ein interessanter Ausgleich für Landwirtinnen und Landwirte sein. „Flächen, die aufgrund der völlig durchnässten Böden nicht bewirtschaftet werden können, liegen meist für eine gewisse Zeit brach. Sie könnten alternativ gut als Kiebitzinseln genutzt werden. Selbst wenn sich dort keine Wiesenvögel ansiedeln sollten, sind die brachliegenden Flächen für Insekten und Niederwild ein wichtiger Lebensraum und tragen zur biologischen Vielfalt bei“, weiß Hülsewig.
Dass die Anlage einer Kiebitzinsel auch Herausforderungen mit sich bringt, zeigt das Beispiel von René Merschel: Auf seiner Fläche breiten sich Unkräuter, insbesondere der Weiße Gänsefuß, stark aus. Der dichte Bewuchs ist für die Brut der Kiebitze hinderlich, da die Vögel offene, übersichtliche Strukturen bevorzugen. Um dem künftig entgegenzuwirken, möchte der Landwirt bei der nächsten Anlage gezielt einen Bodendecker aussäen, der die Ausbreitung von Unkraut unterdrückt und gleichzeitig geeignete Brutbedingungen schafft. „Jede Fläche ist halt anders“, sagt Merschel mit Blick auf die Unterschiede innerhalb seines Areals. Auf einem besonders feuchten Teil der Fläche sei eine zusätzliche Einsaat nicht erforderlich, da sich dort bereits Heidekraut und verschiedene Gräser etabliert haben – Strukturen, die den Bedürfnissen der Wiesenvögel entgegenkommen. Merschel nimmt die Situation mit Humor und sieht das Ganze als Lernprozess: „Ich weiß, was ich im nächsten Jahr verbessern kann. Das bekommen wir in den Griff.“ Auch 2026 möchte er sich wieder mit einer Kiebitzinsel für den Wiesenvogelschutz engagieren. Da Kiebitze ihre Brutplätze über Jahre hinweg nutzen, stehen die Chancen gut, dass sie sich erneut rund um die Kiebitzinsel in Wietmarschen ansiedeln – und die Population weiter wächst.
Darauf setzt die Untere Naturschutzbörde des Landkreises. Seit 35 Jahren verfolgt sie mit dem kreiseigenen Feuchtwiesenprogramm den Schutz von Wiesenvögeln in der Grafschaft. Im Fokus stehen neben dem Kiebitz vor allem die Uferschnepfe und der Große Brachvogel, die laut Roter Liste als stark gefährdet bzw. als sogar vom Aussterben bedroht gelten. „Die Grafschaft ist einer von wenigen niedersächsischen Landkreisen, die ein eigenes Programm vorhalten“, berichtet Manuela Monzka, Bereichsleiterin Naturschutz beim Landkreis. 2,2 Millionen Euro sind bisher in das Programm geflossen.
Im Rahmen des Programms unterstützt der Landkreis Landwirtinnen und Landwirte finanziell, auf ihren Flächen Schutzmaßnahmen für Wiesenvögel umzusetzen. Neben der Kiebitzinsel zählt eine wiesenvogelfreundliche Bewirtschaftung von Grünlandflächen zu den umfangreicheren Maßnahmen, die mit 500 Euro pro Hektar gefördert wird. Außerdem werden gezielte Gelege- und Kükenschutzmaßnahmen, wie beispielsweise das Aussparen von Nestern bei der Bearbeitung, mit bis zu 150 Euro Entschädigung vergütet.
„Die Wiesenvogelbestände sind in ganz Niedersachsen stark rückläufig. Wir müssen die Tiere jetzt mit großem Aufwand schützen. Das funktioniert nicht nur über ausgewiesene Schutzgebiete. Für uns ist die Landwirtschaft ein wichtiger Partner und daher setzen wir auf den freiwilligen Vertragsnaturschutz. Naturschutz wird auch in der Landwirtschaft betrieben und das wollen wir wertschätzen“, betont Monzka. Um eine Beteiligung am Feuchtwiesenprogramm attraktiver zu machen und als Anerkennung für die Bemühungen hat der Landkreis kürzlich die Nutzungsentschädigungen angehoben.
Nähere Informationen zum Feuchtwiesenprogramm finden Interessierte unter www.grafschaft-bentheim.de. Bei Fragen hilft Mascha Hülsewig weiter (Tel. 05921 96 1615, Mail mschhlswggrfschftd).