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Eine Europaflagge
Eine Europaflagge

14. Mai 2024

Europawahl rückt näher: 106.000 Wahlberechtigte sind in der Grafschaft zur Stimmabgabe aufgerufen

Rund vier Wochen vor der Europawahl am 9. Juni 2024 werden in diesen Tagen die Wahlbenachrichtigungen per Post an alle Wahlberechtigten in der Grafschaft Bentheim verschickt. Erstmals darf in Deutschland bei dieser Europawahl bereits mit 16 Jahren gewählt werden. In der Grafschaft sind somit etwa 106.000 Bürgerinnen und Bürger zur Stimmabgabe aufgerufen. Sie entscheiden mit ihrer Stimme nicht nur darüber, welche Abgeordneten aus Deutschland ins Europäische Parlament einziehen, sondern sie bestimmen auch über die Zukunft Europas mit. Die Europawahl ist eine der größten demokratischen Wahlen der Welt. Alle fünf Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger der EU-Mitgliedsstaaten über 700 Vertreterinnen und Vertreter in das Europäische Parlament. Deutschland stehen davon 96 Abgeordnetensitze zu. Insgesamt 35 Parteien und sonstige politische Vereinigungen sind in Deutschland vom Bundeswahlausschuss zur diesjährigen Europawahl zugelassen worden.

Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens zum 19. Mai 2024 zugestellt. Auf der Benachrichtigungskarte bzw. im Benachrichtigungsbrief ist unter anderem vermerkt, in welchem Wahllokal der insgesamt 110 Urnenwahlbezirke in der Grafschaft gewählt werden muss und ob dieses Wahllokal barrierefrei ist. Wer wahlberechtigt ist, bis zum 19. Mai 2024 aber keine Benachrichtigung in seinem Briefkasten liegen hat, sollte sich umgehend bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung seines Hauptwohnortes melden.

Wer ist in Deutschland wahlberechtigt?

In Deutschland sind alle Personen zur Europawahl wahlberechtigt, die
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügen,
  • in Deutschland wohnhaft sind und sich darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in der EU aufhalten,
  • sich in das Wählerverzeichnis eingetragen haben (für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger).

Wie können Wahlberechtigte ihre Stimme abgeben?

Wahlberechtigte können am Wahltag selbst per Urnenwahl oder bereits im Vorfeld per Briefwahl an der Europawahl teilnehmen.

  • Urnenwahl: Am 9. Juni 2024 sind die Wahllokale in der Grafschaft Bentheim zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet. Wahlberechtigte können in dem Wahllokal ihre Stimme abgeben, das in der Wahlbenachrichtigung genannt ist.
  • Briefwahl: Hierfür müssen Wahlberechtigte bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung ihres Hauptwohnortes einen Wahlschein beantragen. Dies ist persönlich oder schriftlich möglich. Dem Wahlschein werden automatisch die Briefwahlunterlagen beigefügt. Der Wahlschein kann bis zum 7. Juni 2024 um 18 Uhr beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen ist es möglich, den Wahlschein noch am Wahltag bis 15 Uhr zu beantragen (z.B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung). Die Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag bis 18 Uhr bei der Grafschafter Kreisverwaltung in Nordhorn (van-Delden-Straße 1-7) eingegangen sein.

Im Rahmen der Europawahl sind am 9. Juni 2024 rund 780 ehrenamtliche Wahlhelfende in der Grafschaft im Einsatz, sorgen für einen reibungslosen Ablauf und zählen nach Schließung der Wahllokale die Stimmen aus. Wie die Grafschafterinnen und Grafschafter gewählt haben, erfahren Interessierte am Wahltag ab 18 Uhr auf der Internetseite des Votemanagers

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