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Freilaufende Hühner auf einer Wiese
Freilaufende Hühner auf einer Wiese

02. Juli 2024

Fall von Vogelgrippe in der Grafschaft Bentheim – vorläufige Sperrzone wird eingerichtet

In einem Legehennenbetrieb im Bereich der Stadt Bad Bentheim ist am Wochenende die Vogelgrippe ausgebrochen. Aufgrund eines Verdachtsfalls wurden am Samstag Proben durch das Veterinäramt des Landkreises Grafschaft Bentheim genommen. Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg hat den Ausbruch der sogenannten Aviären Influenza bestätigt. Zum jetzigen Zeitpunkt steht allerdings noch nicht fest, um welche Variante der Virus-Infektion es sich konkret handelt: um die geringpathogene Variante (LPAIV) oder um die hochpathogene Form (HPAIV). Aussagekräftige Befunde des Friedrich-Löffler-Instituts stehen diesbezüglich noch aus.

Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass es sich um die hochpathogene Virus-Variante handelt, hat der Landkreis Grafschaft Bentheim vorsorglich um den betroffenen Bestand eine vorläufige Sperrzone mit einem Radius von drei Kilometern festgelegt. Die vorläufige Sperrzone umfasst Teile der Obergrafschaft und der benachbarten Niederlande. Eine entsprechende Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises Grafschaft Bentheim eingestellt und tritt am 03. Juli 2024 in Kraft.

Der betroffene Betrieb in Bad Bentheim hält 91.000 Tiere. In enger Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und der Task Force Tierseuchen des LAVES wurde der gesamte Bestand der Legehennenhaltung bereits am gestrigen Montagmorgen tierschutzgerecht getötet. Anschließend wurde im betroffenen Betrieb mit der Reinigung und Desinfektion begonnen.

In der vorläufigen Sperrzone liegen elf Betriebe, die Geflügel oder Vögel halten – insgesamt handelt es sich um rund 232.300 Tiere. Innerhalb des drei-Kilometer-Radius gelten strenge Seuchenbekämpfungsmaßnahmen, um einer Verbreitung des Virus und damit verbundenen größeren wirtschaftlichen Schäden vorzubeugen. So müssen das Geflügel bzw. die gehaltenen Vögel so isoliert werden, dass diese keinen Kontakt zu wildlebenden Tieren haben. Zudem ist jeglicher Transport der Tiere sowie von deren Erzeugnissen (z.B. Eier) verboten. Ebenso dürfen das Geflügel bzw. die gehaltenen Vögel nicht ohne Genehmigung des Landkreises getötet werden. Sobald dem Landkreis Grafschaft Bentheim Informationen vorliegen, um welche Virus-Variante der Geflügelgrippe es sich konkret handelt, werden ggf. weitergehende Schutzmaßnahmen ergriffen.

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