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Schild, das auf die Führerscheinstelle des Landkreises Grafschaft Bentheim hinweist
Schild, das auf die Führerscheinstelle des Landkreises Grafschaft Bentheim hinweist

17. November 2025

Führerschein-Pflichtumtausch: Diese Fristen gelten für Kartenführerscheine

Bis zum Jahr 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in einen neuen fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Das heißt: Nach den Papierführerscheinen läuft jetzt auch die Umtauschfrist für Führerscheine im Scheckkartenformat. Entscheidend ist dabei das Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins. Dieses Datum ist auf der Vorderseite des Führerscheins im Feld 4a eingetragen. Die Führerscheinstelle des Landkreises Grafschaft Bentheim macht darauf aufmerksam, dass derzeit die Umtauschfrist für die Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 läuft. Führerscheine aus diesen Ausstellungsjahren müssen bis zum 19. Januar 2026 erneuert werden. In der Grafschaft Bentheim betrifft dies aktuell noch etwa 5.000 Führerscheine.

Da die Herstellung des neuen Führerscheins durch die Bundesdruckerei einige Wochen Zeit in Anspruch nimmt, bittet der Landkreis darum, kurzfristig einen entsprechenden Termin bei der Führerscheinstelle zu vereinbaren. Der Termin für den Pflichtumtausch lässt sich bequem online unter www.grafschaft-bentheim.de/terminvergabe (Terminticket für Führerscheinstelle Nordhorn ziehen, Dienstleistung: Führerschein Pflichtumtausch) buchen oder telefonisch montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 11 Uhr unter 05921 96-1143 absprechen. Die Führerscheinstelle des Landkreises ist über einen separaten Eingang im hinteren Innenhof des Nordhorner Kreishauses (van-Delden-Straße 1-7, Eingang 5) zu erreichen.

Die Führerscheinstelle weist darauf hin, dass sich der Führerscheinumtausch ausschließlich auf den Führerschein bezieht. Die Fahrerlaubnis an sich bleibt weiterhin gültig, auch wenn die Frist zum Umtausch verstrichen sein sollte. Wer seinen Führerschein nicht fristgerecht umtauscht und mit dem alten Führerschein fährt, riskiert jedoch bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.

Für die weiteren Ausstellungsjahre der Kartenführerscheine gelten folgende Stichtage für den Umtausch:

Ausstellungsjahr

Umtausch bis zum

2002 – 2004

19. Januar 2027

2005 – 2007

19. Januar 2028

2008

19. Januar 2029

2009

19. Januar 2030

2010

19. Januar 2031

2011

19. Januar 2032

2012 – 18. Januar 2013

19. Januar 2033

Personen, die vor 1953 geboren wurden, müssen ihren Führerschein – egal ob Papier- oder Kartenführerschein – erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.

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