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Das Team der Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft des Landkreises Grafschaft Bentheim: (v.l.n.r.) Marina Maksimenko, Jaqueline Demelis und Claudia Gerds
Das Team der Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft des Landkreises Grafschaft Bentheim: (v.l.n.r.) Marina Maksimenko, Jaqueline Demelis und Claudia Gerds

12. August 2025

Für mehr Chancengleichheit: Grafschafter Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft veröffentlicht neues Halbjahresprogramm

52 Seiten stark und voller Bildungsangebote für Frauen: Die Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft (Ko-Stelle) des Landkreises Grafschaft Bentheim präsentiert die druckfrische Ausgabe der Broschüre „Berufliche Perspektiven entdecken“ für das zweite Halbjahr 2025. Das Halbjahresprogramm richtet sich gezielt an Frauen, die sich beruflich (neu) orientieren möchten oder nach einer Pause wieder ins Berufsleben einsteigen wollen. Ebenso sind die Mitarbeitenden der Mitgliedsbetriebe des Überbetrieblichen Verbundes Grafschaft Bentheim e. V. angesprochen. „Uns ist es wichtig, interessierte Frauen mit detaillierten Informationen über einen möglichen beruflichen (Wieder-)Einstieg sowie über Fort- und Weiterbildungsangebote zu versorgen“, erklären die Leiterinnen der Grafschafter Ko-Stelle Marina Maksimenko und Jaqueline Demelis.

Erhältlich ist die Broschüre bei der Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft im NINO-Hochbau in Nordhorn (NINO-Allee 11) sowie online unter www.koordinierungsstelle.grafschaft-bentheim.de.

Die Workshops und Onlineveranstaltungen nehmen verschiedene Themenbereiche in den Fokus – von der persönlichen Qualifizierung über Pädagogik und Sprachen bis hin zu Buchführung, EDV-Kursen und Kommunikationstrainings. Über diese Veranstaltungen hinaus bietet die Ko-Stelle zudem eine kostenfreie und ganzheitliche Beratung für Frauen an. Wer sich beruflich fort- oder weiterbilden möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar eine Förderung von bis zu 50 Prozent der Kosten (maximal 400 Euro) erhalten. Voraussetzungen dafür sind unter anderem, dass die Berufsrückkehrerinnen seit mindestens einem Jahr nicht mehr sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und keine Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen. Weiterhin gilt das Angebot für Elternzeitnehmende, geringfügig Beschäftigte (maximal 556 Euro) und für Frauen, die aufgrund der Familienphase nicht erwerbstätig sind.

Für ein persönliches Beratungsgespräch steht das Team der Ko-Stelle gerne zur Verfügung. Termine können telefonisch unter 05921 962302, online auf www.koordinierungsstelle.grafschaft-bentheim.de oder per E-Mail an krdnrngsstllgrfschftd vereinbart werden.

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