Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
Vorlesen

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Matomo). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Hinweis-Banner auf den Haupteingang des Tierseuchen-Logistikzentrums in Nordhorn-Klausheide
Hinweis-Banner auf den Haupteingang des Tierseuchen-Logistikzentrums in Nordhorn-Klausheide

12. Juli 2024

Nach Ausbruch der Geflügelpest: So sieht die aktuelle Lage in der Grafschaft Bentheim aus

„Die Seuchenlage in der Grafschaft Bentheim ist zurzeit ruhig“, fasst Kreisveterinär Dr. Hermann Kramer die vergangenen Tage zusammen. Seit dem Ausbruch der hochansteckenden Geflügelpest (HPAIV) in einem Legehennenbetrieb im Bereich der Stadt Bad Bentheim Ende Juni wurden bislang keine weiteren Krankheitsfälle im Landkreis verzeichnet. Kramer berichtet: „Fünf unserer Tierärztinnen und Tierärzte haben in den vergangenen Tagen zahlreiche Umgebungsuntersuchungen innerhalb der Überwachungszone, die sich im zehn-Kilometer-Radius um den Ausbruchsbetrieb erstreckt, durchgeführt. Rund ein Drittel der 303 geflügelhaltenden Betriebe in dieser Zone wurde bereits klinisch auf Anzeichen von Geflügelpest untersucht. Im Verdachtsfall, also wenn die Tiere offensichtlich krank aussahen oder sich ungewöhnlich verhalten haben, wurden Proben von den Tieren genommen. Bislang konnten wir zum Glück keine Auffälligkeiten feststellen und auch die Untersuchungsergebnisse waren negativ.“ Die risikoorientierten Untersuchungen in der Überwachungszone werden in der kommenden Woche fortgeführt. Die Tierärztinnen und Tierärzte nehmen dann insbesondere Kleinsthaltungen von Hobbyzüchterinnen und -züchtern in den Blick.

Innerhalb der Schutzzone, die im Radius von drei Kilometern um den Ausbruchsbetrieb verläuft, werden weiterhin die Tierbestände von vier Großbetrieben regelmäßig untersucht. Im Rahmen eines sogenannten Falltiermonitorings müssen die Tierhaltenden dem Veterinäramt zweimal in der Woche Proben von jeweils fünf kürzlich verstorbenen Tieren zur Verfügung stellen. Diese werden dann im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg auf Geflügelpest untersucht.

Sorge bereitet Kramer, dass sich nicht alle geflügelhaltenden Betriebe innerhalb der Schutz- sowie der Überwachungszone an die Aufstallungspflicht halten: „Wir haben hierzu mehrere Hinweise aus der Bevölkerung erhalten. Aber auch bei unseren eigenen Untersuchungen mussten wir leider feststellen, dass die Tiere nicht überall, wie vorgeschrieben, in einem geschlossenen Stall untergebracht sind. Das ist bei der Bekämpfung einer hochansteckenden Tierseuche natürlich unverantwortlich.“ Der Kreisveterinär verweist darauf, dass die strengen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen weiterhin gelten. Neben der Aufstallung des Geflügels müssen die geflügelhaltenden Betriebe in der Schutz- sowie der Überwachungszone u.a. umfangreiche Desinfektions- und Hygienemaßnahmen einhalten.

Da bislang keine weiteren Fälle von Geflügelpest in der Grafschaft aufgetreten sind, zeigt sich Kramer vorsichtig optimistisch, dass die Schutzzone tatsächlich 21 Tage nach Abschluss der Grobdesinfektion des betroffenen Betriebes in Bad Bentheim aufgehoben werden kann. Dieser Bereich würde dann in die Überwachungszone übergehen, die frühestens nach 30 Tagen aufgehoben werden kann. „Für eine Entwarnung ist es noch zu früh. Aber wir befinden uns nun zumindest in einer Phase, in der wir ‚vor der Seuche‘ sind. Wenn alles weiterhin gut verläuft, können wir in der ersten August-Woche die Allgemeinverfügung und damit die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen aufheben. Bis dahin liegen aber noch zahlreiche Untersuchungen vor uns. Wichtig ist nach wie vor, dass die geflügelhaltenden Betriebe, die Biosicherheitsmaßnahmen einhalten und so dazu beitragen, einen erneuten Ausbruch zu verhindern“, so Kramer.

Diese Meldung teilen