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10. April 2025
Seit heute ist die Verordnung zur Ausweisung des Georgsdorfer Moores als Naturschutzgebiet in Kraft. Die Verordnung wurde am Mittwoch (09. April 2025) im Amtsblatt des Landkreises Grafschaft Bentheim veröffentlicht. Das Naturschutzgebiet Georgsdorfer Moor umfasst ein Teilgebiet des EU-Vogelschutzgebietes Dalum-Wietmarscher und Georgsdorfer Moor sowie die beiden Naturschutzgebiete Neuringer Wiesen und Hootmanns Meer. Geografisch liegt es in den Gemeinden Hoogstede, Georgsdorf, Osterwald und Twist – damit erstreckt es sich vom Landkreis Grafschaft Bentheim bis hinein ins benachbarte Emsland.
Das Georgsdorfer Moor ist Bestandteil des europaweiten Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“, das dem Erhalt und dem Schutz gefährdeter wildwachsender und wildlebender Pflanzen- und Tierarten sowie ihrer natürlichen Lebensräume dient. Da es als „Natura 2000“-Gebiet gelistet ist, ist der Landkreis nach dem Bundesnaturschutzgesetz rechtlich dazu verpflichtet, das Georgsdorfer Moor als nationales Schutzgebiet auszuweisen. Grundlage dafür ist ein Beschluss der Europäischen Union aus dem Jahr 1992, mit dem der Aufbau des „Natura 2000“-Schutzgebietesnetzes eingeleitet wurde. Dieses besteht aus den Gebieten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union.
Für die Artenvielfalt in der Region ist das Georgsdorfer Moor von besonderer Bedeutung. Der Teilbereich des bereits seit mehr als 20 Jahren bestehenden EU-Vogelschutzgebietes Dalum-Wietmarscher und Georgsdorfer Moor bildet insbesondere für Wiesen- und Watvögel wie Kiebitz, Rotschenkel, Großer Brachvogel und Krickente einen wichtigen Lebensraum. Ziel der weiteren Schutzgebietsausweisung ist es, die Populationen dieser gefährdeten Vogelarten zu sichern und zu fördern. Darüber hinaus soll im Naturschutzgebiet Georgsdorfer Moor die Moorregeneration gestärkt werden. Hochmoortypische Lebensräume für wildwachsende und wildlebende Pflanzen- und Tierarten sollen wiederhergestellt und langfristig gesichert werden.
Nähere Informationen zur Ausweisung des Naturschutzgebietes Georgsdorfer Moor und zum Beteiligungsverfahren, das der Landkreis im Vorfeld durchgeführt hat, sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Interessierte online unter www.grafschaft-bentheim.de/georgsdorfermoor. Dort ist auch die Naturschutzgebietsverordnung samt Kartenmaterial abrufbar. Für Fragen stehen die Mitarbeitenden der Untere Naturschutzbehörde zur Verfügung (05921 96 1614).