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22. April 2026

Informationsveranstaltung für Frauen: „Ehevertrag und Vertrag für nichteheliche Lebensgemeinschaft“

Was passiert im Falle einer Trennung oder Scheidung? Wie kann man sich rechtlich absichern? Was sollten Paare bereits vor der Ehe oder während des Zusammenlebens regeln? Diese und weitere Fragen stehen am Dienstag, 5. Mai 2026, bei einer Informationsveranstaltung für Frauen zum Thema „Ehevertrag und Vertrag für nichteheliche Lebensgemeinschaften“ im Fokus. Beginn ist um 19 Uhr im Grafschafter Kreishaus in Nordhorn (van-Delden-Straße 1-7). Die Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft des Landkreises Grafschaft Bentheim und das Gleichstellungsbüro des Landkreises laden alle interessierten Frauen herzlich ein. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Eine Fachanwältin für Familienrecht und Notarin erläutert unter anderem, welche Regelungen in einem Ehevertrag oder Vertrag für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft getroffen werden können, was im gesetzlichen Güterstand gilt, wie Unterhalt, Vermögensausgleich und Ausgleich der Rentenansprüche geregelt sind und welche Rechte und Pflichten im Falle einer Trennung oder Scheidung bestehen. Die konkreten inhaltlichen Schwerpunkte richten sich nach den Interessen der Teilnehmerinnen. Im geschützten Rahmen bietet die Veranstaltung zudem Raum für Austausch und individuelle Fragen.

Anmeldungen nimmt die Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft bis zum 27. April 2026 per E-Mail an krdnrngsstllgrfschftd entgegen. Weitere Informationen zum Angebot der Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft finden Interessierte auf der Internetseite des Landkreises Grafschaft Bentheim unter www.koordinierungsstelle.grafschaft-bentheim.de.

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