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03. Mai 2024
In diesem Jahr feiert Deutschland den 75. Jahrestag des Grundgesetzes. Das Grundgesetz trat am 23. Mai 1949 in Kraft. Seitdem gilt es als Garant für Freiheit, Demokratie, Menschenwürde und Vielfalt – es ist das Fundament des Zusammenlebens in der Bundesrepublik Deutschland.
Mit der Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 erfolgte die Gründung des neuen Staates. Das war die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland. Das Grundgesetz war am Anfang eigentlich eine Art Übergangslösung. Es sollte eine stabile Basis bis zur vollständigen Wiedervereinigung des deutschen Volkes sein. Dies brachte der parlamentarische Rat mit dem Namen „Grundgesetz“ und in der Präambel zum Ausdruck: „Das gesamte deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“
Mit der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 traten die fünf neuen Bundesländer auf dem Gebiet der ehemaligen DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetzes bei. Der Name „Grundgesetz“ stand inzwischen für Freiheit, Gleichheit und Frieden und wurde deshalb auch im wiedervereinigten Deutschland beibehalten.
Anlässlich des 75-jährigen Jubiläums des Grundgesetzes informiert das Land Niedersachsen auf seiner Internetseite über dessen Entstehungsgeschichte. Dort finden Interessierte zudem Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Grundgesetz, u.a. zum Charakter des Gesetzes, zu den Grundprinzipien, zur Gewaltenteilung und den föderalen Strukturen. Das Grundgesetz steht auf der Internetseite des Landes auch zum Download in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.
Im Kreis- und Kommunalarchiv in Nordhorn (NINO-Allee 2) ist vom 22. Mai bis zum 30. November 2024 die Ausstellung "Mal eben nach Nordhorn! Mauerfall und Deutsche Einheit in der Grafschaft Bentheim" zu sehen. In dieser Ausstellung wird nicht nur an das Inkrafttreten des Grundgesetzes vor 75 Jahren erinnert, sondern auch an die Friedliche Revolution in der damaligen DDR sowie an den Fall der Mauer vor 35 Jahren.
Zur Ausstellungseröffnung am Mittwoch, 22. Mai 2024, um 18 Uhr sind alle Interessierten herzlich in das Kreis- und Kommunalarchiv eingeladen.
Nähere Informationen zur Ausstellung finden Interessierte hier.
Im parlamentarischen Bereich des Grafschafter Kreishauses in Nordhorn – also dort, wo das Herz der kommunalen Demokratie schlägt – weisen seit Sommer 2022 zwei großformatige Holzreliefs des Nordhorner Künstlers Jo Klose auf die Themen Menschenrechte und Menschenwürde hin. Das Kunstwerk „Humanitas I“ nimmt dabei direkten Bezug auf die Artikel 1 bis 19 des Grundgesetzes. „Humanitas II“ rückt die „Universal declaration of human rights“ von 1948 in den Fokus. Die beiden Holzreliefs sind im Jahr 2015, zum Zeitpunkt der Flüchtlingskrise, entstanden.