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02. Februar 2024
Das „Georgsdorfer Moor“ ist Teil des europaweiten Schutzgebietsnetzes zur Erhaltung natürlicher Lebensräume und Arten („Natura 2000“) – und muss deswegen als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen werden. Um Bürger*innen die Möglichkeit zu geben, sich vor Ort über das Verfahren zu erkundigen, lädt die Abteilung Naturschutz des Landkreises Grafschaft Bentheim zu einer Informationsveranstaltung ein.
Interessierte können sich am Donnerstag, 8. Februar 2024, sowie am Dienstag, 27. Februar 2024, jeweils jederzeit zwischen 16 und 19 Uhr in der Gaststätte Schnieders, Westende 4 in Georgsdorf, informieren und beraten lassen. Es ist keine Anmeldung erforderlich.
Der Landkreis ist rechtlich dazu verpflichtet, das „Georgsdorfer Moor“ als NSG auszuweisen. In der EU ist 1992 beschlossen worden, ein Schutzgebietsnetz aufzubauen, das dem Erhalt wildlebender Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume dient. Dieses „Natura 2000“-Netz besteht aus den Gebieten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und der Vogelschutzrichtlinie der EU.
Das zukünftige NSG „Georgsdorfer Moor“ umfasst ein Teilgebiet des Vogelschutzgebietes V13 „Dalum-Wietmarscher und Georgsdorfer Moor“ sowie die NSG „Neuringer Wiesen“ und „Hootmanns Meer“. Es wurde bereits 2001 an die EU gemeldet. Seitdem besteht nach dem Bundesnaturschutzgesetz die Verpflichtung, dieses „Natura 2000“-Gebiet als nationales Naturschutzgebiet auszuweisen.
Die Eigentümer*innen und die Träger*innen öffentlicher Belange sowie weitere Institutionen hatten im Sommer 2020 die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme zum ersten Entwurf der NSG-Verordnung „Georgsdorfer Moor“. Aus verschiedenen Gründen hat das Unterschutzstellungsverfahren bis vor Kurzem geruht. Aktuell werden diese Stellungnahmen bewertet und die Schutzgebietsverordnung überarbeitet.
In Kürze wird im Rahmen einer öffentlichen Auslegung der geplante Verordnungsentwurf nebst Karten und Begründung veröffentlicht. Der Ort und die Dauer der Auslegung werden von den betroffenen Gemeinden ortsüblich bekannt gemacht. Während der einmonatigen Auslegungszeit hat jede*r Bürger*in die Möglichkeit, bei der Gemeinde oder bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Grafschaft Bentheim Bedenken und Anregungen vorzubringen.