
18. August 2026
Land setzt Mikroförderung für Ehrenamt fort – so können Grafschafter Ehrenamtliche profitieren
Das Land Niedersachsen setzt seine Mikroförderung zur Stärkung des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements fort. Nachdem in einer ersten Förderrunde Anfang des Jahres bereits Mittel in Höhe von einer Million Euro abgerufen wurden und das Fördervolumen damit komplett ausgeschöpft worden ist, stellt das Land nun weitere 800.000 Euro bereit. Die nächste Förderphase der Mikroförderung startet am 01. September 2026. Darauf weist der Landkreis Grafschaft Bentheim hin. Auch Grafschafter Vereine, Initiativen, gemeinwohlorientierte Organisationen und ehrenamtlich Engagierte können von der Landesförderung profitieren und unbürokratisch Zuschüsse zwischen 100 und 2.500 Euro für die Umsetzung ihrer Projekte beantragen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden nach Angaben des Landes Projekte, die mit vergleichsweise geringem finanziellem Aufwand große Wirkung vor Ort entfalten können. Dazu zählen etwa Nachbarschaftsinitiativen, Bildungs- und Jugendangebote, soziale Projekte und kulturelle Mikrovorhaben.
Wer kann die Mikroförderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Vereine, gemeinwohlorientierte Organisationen, Initiativen, Kirchen und Glaubensgemeinschaften sowie ehrenamtlich oder bürgerschaftlich engagierte Privatpersonen. Gefördert werden notwendige und prüffähige Ausgaben, insbesondere für Materialien, technische Ausstattung, projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit, Reisekosten oder zwingend erforderliche Honorare. Die Förderhöhe beträgt zwischen 100 und 2.500 Euro je Projekt.
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Die Antragstellung ist ab dem 01. September 2026 um 8 Uhr möglich und erfolgt über die Internetseite der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Niedersachsen e. V. (LAGFA): www.lagfa-niedersachsen.de/mikrofoerderung
Was gilt es hinsichtlich der Auszahlung zu beachten?
Die Auszahlung erfolgt in zwei Schritten: 50 Prozent der Fördersumme werden unmittelbar nach der Förderzusage ausgezahlt, die verbleibenden 50 Prozent nach Prüfung des Verwendungsnachweises durch die LAGFA Niedersachsen.