
25. Juni 2026
Landkreis stellt „Zeit besonderer Brandgefahr“ laut Waldbrandverordnung fest
Aufgrund der aktuellen Trockenheit und der prognostizierten Hitzewelle hat der Landkreis Grafschaft Bentheim auf Empfehlungen des Kreiswaldbrandbeauftragten und der Abteilung Umwelt den Beginn einer „Zeit besonderer Brandgefahr“ festgestellt. Das bedeutet: Die in den Paragraphen 1 bis 3 der Waldbrandverordnung vom 12. Oktober 2022 vorgeschriebenen Regelungen treten ab sofort in Kraft. Sobald festgestellt wird, dass die „Zeit besonderer Brandgefahr“ nicht mehr besteht, werden die Regelungen wieder außer Kraft gesetzt.
Nach den Regelungen Paragraphen 1 bis 3 der Waldbrandverordnung ist es ist verboten, in Wäldern, Mooren und Heidegebieten Straßen, befahrbare Wege sowie markierte Wander- und Reitwege zu verlassen. Außerdem ist es untersagt, in Wäldern, Mooren und Heidegebieten oder in gefährlicher Nähe davon Feuer anzuzünden, zu rauchen und mit feuergefährlichen Gegenständen umzugehen. Ausgenommen von dem Verbot sind die Erledigung öffentlicher Aufgaben sowie die rechtmäßige Bewirtschaftung und Nutzung von Grundstücken.
Der Landkreis Grafschaft Bentheim hat sich in Abstimmung mit dem Kreiswaldbrandbeauftragten zu diesem Schritt entschieden. „Die Waldböden und die Waldvegetation sind bereits sehr trocken, sodass eine hohe Brandgefahr besteht. Daher haben wir gewisse Verhaltensregeln im Rahmen einer Verordnung vorgeschrieben, die bei der Feststellung einer ‚Zeit besonderer Brandgefahr‘ in Kraft treten“, so Manuela Monzka, Bereichsleitung Naturschutz beim Landkreis. Ein Verstoß gegen die Verordnung gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Generell gilt es im Wald und in der freien Natur, erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit walten zu lassen, so auch bei Freizeitaktivitäten. Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich vom 01. März bis zum 31. Oktober nicht gestattet. Waldbrandgefahr geht ebenfalls von liegengelassenen Flaschen und Glasscherben, aber auch entlang von Straßen durch achtlos aus dem Fenster geworfene Zigarettenkippen aus. Alle Waldbesucherinnen und -besucher sollten zudem die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen blockieren und Autos nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abstellen. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen. Wird ein Waldbrand bemerkt, sollte die Feuerwehr sofort über die Notrufnummer 112 gerufen werden.