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Eine mehrjährige Blühfläche mit einjährigen und mehrjährigen Wildblumen (u.a. Kornblumen, Mohn und Margeriten) im ersten Jahr nach der Ansaat im Spätsommer.
Eine mehrjährige Blühfläche mit einjährigen und mehrjährigen Wildblumen (u.a. Kornblumen, Mohn und Margeriten) im ersten Jahr nach der Ansaat im Spätsommer.

19. Juli 2024

Landkreis unterstützt landwirtschaftliche Betriebe bei Anlage von Blühflächen

Mohn, Kornblumen oder Margeriten: Auf Ackerflächen in der Grafschaft Bentheim sollen diese und andere heimische Wildblumen künftig häufiger zu sehen sein. Im Rahmen des Niedersächsischen Weges fördert der Landkreis Grafschaft Bentheim ab sofort die Anlage von Blühflächen auf landwirtschaftlich genutzten Böden und will damit die Artenvielfalt stärken. Passendes, zertifiziertes Regiosaatgut stellt die Kreisverwaltung aktiven Landwirtinnen und Landwirten kostenlos zur Verfügung. Je nach Art der Blühfläche – es gibt drei mögliche Varianten – können sie zudem eine Förderung von bis zu 1.300 Euro pro Hektar Blühfläche erhalten, sofern die Maßnahme nicht auf bereits verpflichtenden bzw. anderweitig geförderten Flächen umgesetzt wird. Die Ansaat der Blühflächen soll vorwiegend im Spätsommer vorgenommen werden.

Erarbeitet wurde diese Naturschutzmaßnahme vom Runden Tisch Landwirtschaft. Dieser setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Land- und Forstwirtschaft, der Wasserwirtschaft, von Umweltverbänden und der Kreisverwaltung zusammen. „Gemeinsam wollen wir einen Beitrag zur Stärkung der Biodiversität und zum Schutz von Insekten leisten. In der Grafschaft sollen Blühflächen mit naturschutzfachlich hohem Wert entstehen“, berichtet Erik Rosche, der in der Abteilung Umwelt des Landkreises für die Umsetzung des Niedersächsischen Weges verantwortlich ist. „Wir haben dabei darauf geachtet, dass Landwirtinnen und Landwirte die Maßnahmen pragmatisch umsetzen und flexibel in ihre jeweiligen Betriebsabläufe einbinden können. Wichtig ist zudem: Trotz Blühflächen bleibt der Ackerstatus erhalten und es tritt auch nach mehreren Jahren kein Biotopschutz ein.“ Der Landkreis hofft, dass sich viele landwirtschaftliche Betriebe an dem Vorhaben beteiligten. Drei Varianten sind dafür vorgesehen:

  • Variante 1: Einjährige Blühfläche

Die landwirtschaftliche Nutzung einer Ackerfläche wird für ein Jahr ausgesetzt. Neben ortstypischen Ackerwildkräutern, die dort ganz automatisch wachsen, kommt ergänzendes Saatgut zum Einsatz, das die Artenvielfalt zusätzlich erweitert. Dazu zählen beispielsweise Mohn und Kornblumen. Die einjährige Blühfläche stellt so gerade in den Sommermonaten einen wertvollen Lebensraum für Insekten und Wildtiere – etwa Wildbienen, Hasen und Fasane – dar. Die Blühfläche sollte eine Breite von sechs Metern oder mehr aufweisen. Der Landkreis fördert die Anlage von einjährigen Blühflächen mit 1.300 Euro pro Hektar.

  • Variante 2: Mehrjährige Blühfläche

Eine Ackerfläche wird über einen längeren Zeitraum als Blühfläche oder Blühstreifen genutzt. Diese Fläche wird mit einer Mischung aus mehrjährigen heimischen Wildblumen angesät. So entsteht eine arten- und blütenreiche Landschaft, die blütenbesuchenden Insekten ein reiches Nahrungsangebot bietet. Zahlreiche weitere Tiere finden in mehrjährige Blühflächen zudem ideale Rückzugsräume und Brutmöglichkeiten. Auch diese Fläche sollte möglichst sechs Meter breit sein. Der Landkreis fördert die Anlage von mehrjährigen Blühflächen mit 1.300 Euro pro Hektar.

  • Variante 3: Grünland-Randstreifen

Durch die Aussaat von zertifiziertem Regiosaatgut können zeitweilig artenreiche Grünlandstreifen bzw. -flächen entstehen. Diese Art der Begrünung eignet sich auch zur Begradigung von Schlägen, beispielsweise entlang von Gewässerläufen oder zur Erweiterung von verpflichtenden Gewässerrandstreifen auf eine nutzbare Breite. Eine extensive (Heu-)Nutzung, der Verzicht auf Düngemittel und eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren sind bei dieser Variante erforderlich. Der Landkreis fördert die Anlage von Grünland-Randstreifen mit 1.100 Euro pro Hektar.

Interessierte Landwirtinnen und Landwirte können sich für nähere Informationen an Erik Rosche von der Abteilung Umwelt des Landkreises wenden (Tel. 05921 96 1655, Mail rkrschgrfschftd).

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