Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".
Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.
05. Juli 2024
Auch in der Grafschaft Bentheim sind immer mehr Menschen bei der Heimunterbringung auf Sozialhilfe angewiesen. Wenn die Rente allein nicht ausreicht, geraten Betroffene und ihre Angehörigen schnell in finanzielle Schwierigkeiten. Licht ins Dunkle bringt nun eine Informationsbroschüre des Landkreises Grafschaft Bentheim. Sie nennt allgemeine Voraussetzungen der Sozialhilfe für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner, gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen und listet kommunale Anlaufstellen.
Renate Schnieders, Leiterin der Abteilung Soziale Sicherung weiß: „Viele Menschen versuchen erst einmal, die Aufwendungen für ein Pflegeheim aus eigenen Mitteln zu stemmen. Aus Angst vor den Kosten verbleiben manche sogar zuhause, auch wenn sie dort denn Alltag nicht mehr bewältigen können. Mit dem Ratgeber wollen wir ihnen diese Sorge nehmen und Finanzierungsmöglichkeiten aufzeigen.“ Schließlich müsse sich niemand scheuen, finanzielle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen. Während der Großteil der finanziellen Aufwendungen durch das Land Niedersachsen getragen wird, beteiligt sich der Landkreis mit zehn Prozent.
Das Besondere des Ratgebers: „Die Lose-Blatt-Sammlung bündelt die zahlreichen Informationen zur Sozialhilfe in Pflegeheimen und nennt gezielt Hilfsangebote in der Grafschaft“, betonen Anke Rösgen, Kathrin Büngeler und Josina Olthuis von der Abteilung Soziale Sicherung. Darunter finden sich Informationen zum Einsatz eigener Mittel, Voraussetzungen zum Erhalt von Sozialhilfeleistungen sowie Tipps zur Antragstellung. Da nicht jeder Fall gleich ist, stehen die Mitarbeitenden des Landkreises natürlich auch persönlich für Gespräche zur Verfügung: „Die Broschüre gewährt einen umfassenden Einblick in die Materie. Bei individuelleren Fragen helfen wir aber gerne weiter, im Bedarfsfall auch bei der Antragstellung.“
Die Broschüre mit dem Titel „Information zum Antrag auf Übernahme ungedeckter Heimpflegekosten nach dem Sozialgesetzbuch XII - Hilfe zur Pflege“ liegt ab sofort in Pflegeheimen, beim Sozialdienst der Euregio-Klinik sowie beim Pflegestützpunkt des Landkreises aus.