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30. März 2023

Landrat begrüßt Erlass zur einfacheren Planung von Scheunenfesten

Am Dienstag, 28. März 2023, hat das Niedersächsische Bauministerium einen Erlass auf den Weg gebracht, der die Planung und Durchführung von Scheunenfesten erleichtern soll. So sollen Veranstalter*innen nötige Anträge selbst verfassen können statt externe Gutachterbüros beauftragen zu müssen. „Die Scheunenfeste sind in der Grafschaft fest verankert. Viel Zeit und Energie fließen in die Vorbereitung. Es freut mich, dass unsere Gespräche mit dem Ministerium auf fruchtbaren Boden gefallen sind und unsere Vorstellungen im Sinne der Landjugend Gehör gefunden haben“, so Landrat Uwe Fietzek.

Der Wegfall des Paragraphen 47 der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung zum 1. Januar 2022 hatte die Planung von Scheunenfesten im letzten Jahr maßgeblich beeinträchtigt. Für Veranstaltungen mit mehr als 200 Teilnehmenden in nicht dafür zugelassenen Räumen muss seitdem ein formaler Bauantrag gestellt werden. Dies führte bei den Organisationsteams zu Unsicherheiten in Bezug auf die Durchführung von Scheunenfesten, Theater- und Musikveranstaltungen oder Gottesdiensten. Während es 2022 noch vorübergehend möglich war, die Veranstaltungen unter aktiver Duldung des Landkreises auch ohne Bauantrag durchzuführen, ist nun ein Bauantrag erforderlich.

Infolge der öffentlichen Debatte hatte das Niedersächsische Bauministerium mit den kommunalen Spitzenverbänden, den unteren Bauaufsichtsbehörden und Veranstaltern nach praktikablen Lösungen gesucht. Auch der Landkreis Grafschaft Bentheim war beteiligt. Nun verkündete Bauminister Olaf Lies: „Wir haben eine gute Balance zwischen handhabbaren Verfahren und Sicherheitsaspekten für Feierende geschaffen […] Gerade für Ehrenamtliche muss die Ausrichtung eines Festes praktikabel sein. Eins steht fest: Es soll - mit Sicherheit - weiter gefeiert werden.“

Auch Klaus Evers, Leiter der Abteilung Bauwesen beim Landkreis, begrüßt den Erlass des Bauministeriums: „Um die erforderlichen Bauanträge zielorientiert, praxisgerecht und pragmatisch genehmigen zu können, werden wir sie auf die wesentlichen Punkte beschränken. Der neue Erlass gewährt uns hierfür den nötigen Spielraum. Weiterhin stehen wir Veranstalter*innen bei Fragen zum Bauantrag zur Verfügung. Um die Genehmigungsfähigkeit frühzeitig abschätzen zu können, schauen wir uns bei Bedarf die Räumlichkeiten an und unterstützen bei der Antragstellung. Nach wie vor steht auch für uns die Sicherheit an erster Stelle“, so der Bauamtsleiter. Zu Jahresanfang hatte Evers mit der zuständigen Baudezernentin Dr. Elke Bertke die wichtigsten Aspekte rund um das Bauantragsverfahren im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorgestellt.

Zwar müssen Veranstalter*innen in der Regel keine Gutachter hinzuziehen. Besteht jedoch der Bedarf, bietet der Landkreis Grafschaft Bentheim eine finanzielle Unterstützung an. Jeder Verein kann sich bis zu 5.000 Euro möglicherweise anfallender Planungs- und Genehmigungskosten erstatten lassen. Voraussichtlich im Juni will der Landtag eine Änderung der niedersächsischen Bauordnung (NBauO) beschließen. In diesem Zuge sollen die Erleichterungen durch den aktuellen Erlass in gesetzliche Regelungen überführt werden.

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