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BM Hajo Bosch, Erster Samtgemeinderat Mirko Breukelmann, BM Volker Pannen, BM Manfred Wellen, Landrat Uwe Fietzek, BM Günter Oldekamp, BM Manfred Windhaus, Kreisrätin Gunda Gülker-Alsmeier und BM Thomas Berling bei der Unterzeichnung des „Letter of Intent“ für die Einführung von Qualitätsstandards in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und in der gemeindlichen Jugendpflege.
BM Hajo Bosch, Erster Samtgemeinderat Mirko Breukelmann, BM Volker Pannen, BM Manfred Wellen, Landrat Uwe Fietzek, BM Günter Oldekamp, BM Manfred Windhaus, Kreisrätin Gunda Gülker-Alsmeier und BM Thomas Berling bei der Unterzeichnung des „Letter of Intent“ für die Einführung von Qualitätsstandards in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und in der gemeindlichen Jugendpflege.

27. Juli 2022

Stärkung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit: Kreisweite Qualitätsstandards werden eingeführt

Ab spätestens 1. Januar 2025 gelten im Landkreis Grafschaft Bentheim Qualitätsstandards als Mindeststandards in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie in der gemeindlichen Jugendpflege. Die Einführung dieser Standards besiegelten die Bürgermeister der sieben Städte und Gemeinden sowie Landrat Uwe Fietzek jetzt mit der Unterzeichnung eines „Letter of Intent“. „Damit setzen wir ein wichtiges Zeichen zur Stärkung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis“, freute sich Landrat Fietzek und dankte den Bürgermeister für die gute Zusammenarbeit bei diesem Vorhaben. Er betonte, dass es dem Landkreis ein wichtiges Anliegen sei, die Entwicklung junger Menschen zu fördern, ihnen Möglichkeiten zur Partizipation zu bieten und soziales Engagement zu unterstützen. Bereits im Wahlkampf habe er wahrgenommen, wie unterschiedlich die Arbeit im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in den Kommunen ausgeprägt ist. Dem solle mit der Einführung von Mindeststandards entgegengewirkt werden. Der Landkreis unterstützt die Städte und Gemeinden dabei und stellt jährlich rund 200.000 Euro als strukturelle Förderung bereit.

Kreisrätin Gunda Gülker-Alsmeier erläuterte, dass die Bestandsanalyse der Offenen Kinder- und Jugendarbeit aus dem Jahr 2019 den Ausgangspunkt für die nun getroffene Vereinbarung bilde. Darin sei deutlich geworden, dass sich die Angebote kreisweit qualitativ und quantitativ unterscheiden. „Die Analyse hat deutlich gemacht, wie wichtig insbesondere ausreichend Personal und planbare finanzielle Mittel für eine gelingende Kinder- und Jugendarbeit sind“, so die Kreisrätin. Bestätigt wurden die Ergebnisse der Bestandsanalyse durch die Jugendstudie ebenfalls aus dem Jahr 2019. Hier zeigte sich, dass die Angebote der Jugendhäuser und Jugendpflegen vielen Kindern und Jugendlichen gar nicht bekannt sind oder sie als Alternative für die Freizeitgestaltung nicht wahrgenommen werden. Dies hängt u.a. mit den Öffnungszeiten der Jugendhäuser zusammen.

„Wir wissen, dass viele Jugendliche in der Grafschaft in Vereinen organisiert sind und die Vereinsangebote rege nutzen. Sie vermissen jedoch Orte, an denen sie einfach ihre Freunde treffen können. Orte, die ihnen Halt und Orientierung bieten und die sie ganz unverbindlich und ohne Mitgliedschaft aufsuchen können“, sagte Gülker-Alsmeier. Als Reaktion auf die Ergebnisse der Bestandsanalyse und der Jugendstudie habe sich daher eine Arbeitsgruppe mit Fachleuten der Offenen Kinder- Jugendarbeit, der Jugendpflege des Landkreises und aus den Kommunen der Grafschaft gebildet, die einheitliche Qualitätsstandards als Mindeststandards erarbeitet hat.

„Um den Qualitätsstandards gerecht werden zu können, sind teilweise große zusätzliche Ressourcen, insbesondere in personeller Hinsicht, notwendig. Mit dem ‚Letter of Intent‘ geben wir den Städten und Gemeinden genügend Vorlaufzeit, die Mindeststandards einführen zu können. Das geht nicht von jetzt auf gleich“, machte Landrat Fietzek deutlich. Zugleich wies er darauf hin, dass einige Kommunen die Standards bereits ganz oder teilweise erfüllen würden. Sie erhalten die Zuschüsse seitens des Landkreises schon jetzt rückwirkend zum 1. Juli 2021, je nach Umsetzungsgrad in den Kommunen. Die Bürgermeister der Städte und Gemeinden kündigten an, den Zuschuss des Landkreises eins zu eins in die Offene Kinder- und Jugendarbeit fließen zu lassen, z.B. in die Umsetzung von Projekten, in die konzeptionelle Arbeit oder in personelle Ressourcen.

Im „Letter of Intent“ sind folgende Qualitätsstandards verbindlich festgelegt:

  • In Gemeinden mit einer Einwohnerzahl über 5.000 Einwohner ist ein geeignetes Jugendhaus mit bedarfsgerechter Ausstattung und finanziellen Ressourcen für Sachmittel vorhanden.
  • In diesen Jugendhäusern wird Fachpersonal in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit beschäftigt.
  • Für Aufgaben der gemeindlichen Jugendpflege wird Fachpersonal eingesetzt.
  • Verwaltungspersonal für die Bearbeitung von Förderanträgen, Verwendungsnachweisen, Dokumentationen etc. ist vorhanden.
  • Je 100 Einwohner im Alter zwischen zehn und 25 Jahren wird mindestens ein Stellenanteil von 0,1 Vollzeitäquivalenten eingesetzt.
  • Die Fachkräfte der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendpflege werden bei den politischen Entscheidungen zu Jugendfragen beteiligt.
  • Bei der Einstellung von Fachpersonal für die Offene Kinder- und Jugendarbeit und die gemeindliche Jugendpflege wird das Fachkräftegebot eingehalten.

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