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Kreishaus des Landkreises Grafschaft Bentheim
Kreishaus des Landkreises Grafschaft Bentheim

16. November 2023

Lösung für Lichterfahrten erarbeitet: Landkreis Grafschaft Bentheim kann Genehmigungen erteilen

Gute Nachrichten aus dem Grafschafter Kreishaus: Die sogenannten Lichterfahrten können auch in diesem Jahr in der Grafschaft Bentheim stattfinden. Landrat Uwe Fietzek erklärt dazu: „In den vergangenen Tagen haben wir zahlreiche Gespräche unter anderem mit der Polizei und dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung geführt. Ich freue mich für die Initiatorinnen und Initiatoren sowie für die Grafschafterinnen und Grafschafter, dass sich trotz der vielschichtigen und nach wie vor schwierigen Rechtslage – gerade in Bezug auf haftungsrechtliche Fragen – jetzt eine rechtliche Grundlage für die Veranstaltenden abzeichnet, auf deren Basis wir diese besonderen Veranstaltungen genehmigen können. Wir geben also in diesem Jahr noch einmal grünes Licht für die Lichterfahrten. Ich hoffe, die Aufregung um dieses heiß diskutierte Thema legt sich damit.“ Zugleich macht Fietzek deutlich, dass es sich nicht um eine allgemeingültige Pauschallösung handele, sondern jede angemeldete Fahrt im Einzelfall geprüft werden müsse. Die Landjugend und die bisherigen Veranstaltenden von Lichterfahrten werden nun über diese positive Nachricht seitens der Kreisverwaltung informiert.

Die verkehrsrechtliche Erlaubnis für die Lichterfahrten fußt auf mehreren Bedingungen. „Wichtigster Aspekt für uns ist, dass alle Teilnehmenden der Lichterfahrt verpflichtet sind, einen Versicherungsschutz zur Abdeckung der gesetzlichen Haftpflichtansprüche nachzuweisen. Das heißt, sie müssen sich nun mit ihrer Versicherung kurzschließen, ob dies auch bei der Verwendung von zusätzlichen lichttechnischen Einrichtungen an den Fahrzeugen der Fall ist“, erklärt die zuständige Dezernentin Dr. Elke Bertke. Die Lichterfahrten müssen zudem rechtzeitig bei der Polizeiinspektion Emsland / Grafschaft Bentheim gemeldet werden, die die Fahrten gegebenenfalls begleitet. Weiterhin sind Aufbauten, z.B. Tannenbäume oder Paletten, die über die reine Beleuchtung der Wagen in Form von Lichterketten hinausgehen, nicht erlaubt. Die Beleuchtung darf auch erst zu Beginn der eigentlichen Lichterfahrt auf der genehmigten Strecke angeschaltet und muss auf der Rückfahrt wieder abgeschaltet werden. „Grundsätzlich gilt, dass bei den Lichterfahrten nur Fahrzeuge teilnehmen dürfen, die ordnungsgemäß zugelassen und verkehrssicher sind. Gerne können sich die Veranstaltenden bei uns melden, um Fragen rund um das Genehmigungsverfahren zu klären. Wir stehen hier selbstverständlich beratend zur Seite“, betont Bertke.

Für die Zukunft wünscht sich die Grafschafter Kreisverwaltung eine landesweit einheitliche Regelung für die Durchführung von Lichterfahrten. „Ich werde das Thema bei der Landrätekonferenz und beim Niedersächsischen Landkreistag einbringen und mit Nachdruck verfolgen. Ziel muss es sein, Lichterfahrten genauso wie Brauchtumsfahrten zu behandeln und diese entsprechend der Brauchtumsfahrten zu genehmigen, da hierfür klare und rechtssichere Regelwerke bestehen“, so Landrat Fietzek.

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