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Im Rahmen einer Feierstunde erhielt Niklas Budde die Bestellungsurkunde zum bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Wietmarschen I. Auf dem Foto (v.l.): Mareen Schubert (Abteilungsleiterin Ausländerwesen und Ordnung), Thorsten Pohlmann (Schornsteinfegerinnung Osnabrück Emsland), Bezirksschornsteinfeger Niklas Budde, Birgit Fischer (Abteilung Ausländerwesen und Ordnung), Erste Kreisrätin Sandra Cichon und Oliver Hilderink (Obmann Kreisgruppe Landkreis Grafschaft Bentheim).
Im Rahmen einer Feierstunde erhielt Niklas Budde die Bestellungsurkunde zum bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Wietmarschen I. Auf dem Foto (v.l.): Mareen Schubert (Abteilungsleiterin Ausländerwesen und Ordnung), Thorsten Pohlmann (Schornsteinfegerinnung Osnabrück Emsland), Bezirksschornsteinfeger Niklas Budde, Birgit Fischer (Abteilung Ausländerwesen und Ordnung), Erste Kreisrätin Sandra Cichon und Oliver Hilderink (Obmann Kreisgruppe Landkreis Grafschaft Bentheim).

17. November 2025

Neuer Bezirksschornsteinfeger: Niklas Budde ab 2026 in und rund um Wietmarschen im Einsatz

Mit Beginn des neuen Jahres übernimmt Niklas Budde als neuer bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger den Kehrbezirk Wietmarschen I (OS/EL-4-05) in der Grafschaft Bentheim. Damit ist er in den kommenden sieben Jahren für Straßenzüge in Wietmarschen, Lohne, Klausheide und Nordhorn zuständig. Der 28-Jährige tritt die Nachfolge von Hermann Altendeitering an. Für Budde ist dies der erste Kehrbezirk, den er als Bezirksschornsteinfeger verantwortet. Seine Schornsteinfegerausbildung schloss er im Jahr 2016 ab, seit 2019 ist er Schornsteinfegermeister. Erste Kreisrätin Sandra Cichon gratulierte Niklas Budde und überreichte ihm die offizielle Bestellungsurkunde mit Wirkung zum 01. Januar 2026.

Im Landkreis Grafschaft Bentheim gibt es insgesamt 15 Kehrbezirke, für die jeweils ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bestellt ist. Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger führen hoheitliche Aufgaben nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz aus. Dazu zählen insbesondere die Durchführung der Feuerstättenschau, die Ausstellung bzw. Änderung des Feuerstättenbescheids, das Führen des Kehrbuchs sowie die Bauabnahme von Feuerungsanlagen.

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