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22. Dezember 2025

Neues Online-Kataster macht Kompensationsflächen transparent

Wenn neue Wohngebiete, Gewerbeflächen, Stallanlagen, Straßen oder Anlagen im Bereich der Strom- und Energieversorgung gebaut werden, haben sie eines gemeinsam: Im Rahmen des Naturschutzes müssen bestimmte Ausgleichsmaßnahmen erfolgen. Dadurch sollen die ökologische Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und das Erscheinungsbild der Landschaft gesichert werden. Um transparent zu machen, wo genau sich diese Flächen befinden und wie groß sie sind, hat der Landkreis Grafschaft Bentheim ein digitales Kompensationsflächenkataster eingerichtet.

Unter www.grafschafter-atlas.de sind sämtliche Kompensationsflächen, die der Unteren Naturschutzbehörde bekannt sind, in einer Online-Karte dargestellt. Per Klick auf die jeweilige Fläche lassen sich nähere Informationen zu den einzelnen Kompensationsmaßnahmen abrufen. „Als Untere Naturschutzbehörde führen wir bereits seit vielen Jahren pflichtgemäß ein Kompensationsverzeichnis, bislang waren die Daten aber nur auf Anfrage öffentlich zugänglich. Bis Ende 2026 soll nun landesweit ein digitales Kataster eingeführt werden. So lange wollten wir allerdings nicht warten. Im ‚Grafschafter Atlas‘ veröffentlichen wir daher schon heute diese wichtigen Umweltinformationen, die dort ganz einfach zugänglich sind“, berichtet Manuela Monzka, Leiterin des Bereichs Naturschutz beim Landkreis Grafschaft Bentheim.

„In dem Kataster ist gut sichtbar, dass die Kompensationsflächen sich wie ein grünes Netz über die Grafschaft ziehen. Egal ob großer Kompensationsflächenpool einer Kommune oder einzelne Gehölzanpflanzung eines privaten Vorhabenträgers – jede einzelne Kompensationsmaßnahme leistet einen wichtigen Beitrag zum Biotopverbund in der Grafschaft“, betont Monzka. Sie verweist darauf, dass das Kataster keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit erhebe. Die Daten werden laufend aktualisiert. Die Veröffentlichung erfolgt dabei datenschutzkonform. „Da es sich um einen umfangreichen Datenbestand handelt, der sich über viele Jahre und mithilfe immer neuer technischer Möglichkeiten aufgebaut hat, sind teilweise Ungenauigkeiten in der Abgrenzung von Kompensationsflächen sichtbar. Diese haben aber keinerlei Auswirkungen auf die generelle Verpflichtung zur Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen“, erklärt Monzka.

Bei Fragen zum digitalen Kompensationsflächenkataster können sich Interessierte an Kristin Middelberg von der Unteren Naturschutzbehörde wenden (Tel. 05921 96-1657, E-Mail krstnmddlbrggrfschftd). 

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