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14. Juni 2024

Novellierung der KMU-Richtlinie – Bessere Chancen auf einzelbetriebliche Förderung

Zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), die eine Betriebsstätte errichten, erweitern oder ihre Nachfolge planen und dabei Arbeitsplätze schaffen oder sichern, hat der Landkreis Grafschaft Bentheim die KMU-Richtlinie für Zuwendungen zur einzelbetrieblichen Förderung aufgelegt. Durch eine Aktualisierung profitieren nun verstärkt auch Unternehmen, die in nachhaltiges Wirtschaften und Innovationen investieren. Ihnen gewährt der Landkreis Zuwendungen zu investiven Maßnahmen für innovatives und nachhaltiges Engagement.

„Nachhaltiges Wirtschaften bedeutet Ressourcenschonung, Klima- sowie Umweltschutz und ist häufig mit Innovationen verbunden. Immer mehr Unternehmen erkennen aber auch die damit verbundenen wirtschaftlichen Chancen. Dieser Entwicklung wollen wir Rechnung tragen und begrüßen den Beschluss des Kreistages, zusätzliche Anreize zu schaffen“, ordnet Ralf Hilmes, Leiter der Wirtschaftsförderung des Landkreises die Richtlinien-Novellierung ein. Gegenstand der Förderung können Investitionen in Anlagen, Arbeitsplätze oder im Bereich der Nachhaltigkeit bzw. Innovation sein, deren förderfähiges Volumen mindestens 120.000 Euro, bei Existenzgründern mindestens 30.000 Euro, umfasst. Bei einer Betriebsübernahme gilt die Mindestschwelle von 100.000 Euro. Die maximale Förderung beläuft sich auf 50.000 Euro pro Maßnahme.

Die aktualisierte KMU-Richtlinie zur einzelbetrieblichen Förderung steht auf der Internetseite des Landkreises zum Download zur Verfügung:
https://www.grafschaft-bentheim.de/grafschaft/arbeit-wirtschaft-bildung/wirtschaftsfoerderung/foerderbereiche/investition-und-wachstum/KMU-Richtlinie.pdf

5-Punkte-Programm:

Weitere Fördermöglichkeiten bietet das 5-Punkte-Programm, mit dem der Landkreis Grafschaft Bentheim seit neun Jahren kleine und mittlere Bestandsunternehmen fördert. Die Richtlinie wird aufgrund der veränderten Deminimis-Verordnung zum 1. Juli 2024 aktualisiert und umfasst fünf Kernpunkte:

  • Punkt 1: Erschließung neuer Märkte. Ab dem 1. Juli wird die begleitende Beratung im Rahmen einer Zertifizierung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BAFA) gefördert.
  • Punkt 2: Fachkräfte
  • Punkt 3: Digitalisierung / Mittelstand 4.0
  • Punkt 4: IT-Sicherheit. Gefördert werden ab dem 1. Juli auch Maßnahmen zur Erstellung eines IT-Sicherheitskonzeptes.
  •  Punkt 5: Begleitende Existenzgründungs- bzw. Übernahmeberatung in der Vorgründungsphase

Das aktualisierte 5-Punkte-Programm zur Förderung des Mittelstandes steht auf der Internetseite des Landkreises zum Download zur Verfügung:
https://www.grafschaft-bentheim.de/grafschaft/arbeit-wirtschaft-bildung/wirtschaftsfoerderung/foerderbereiche/digitalisierung/Anlage5-Punkte-Program-final.pdf

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz im Landkreis Grafschaft Bentheim, sofern die Maßnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht initiiert wurde.

Kontakt:

Interessierte Unternehmen erhalten bei der Wirtschaftsförderung des Landkreises eine persönliche Beratung sowie die notwendigen Antragsunterlagen. 

Auskunft geben Dr. Thorsten Heilker, Andreas Kremer und Udo Männel.

Dr. Thorsten Heilker Thorsten Heilker@Grafschaft.de 05921 / 96-2309
Andreas Kremer Andreas Kremer@Grafschaft.de 05921 / 96-2305
Udo Männel Udo Maennel@Grafschaft.de 05921 / 96-2304

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