
03. Juli 2026
Kreistag verabschiedet Resolution „Bund: Hände weg vom Rettungsdienst!“
Einstimmig hat der Kreistag des Landkreises Grafschaft Bentheim in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause die Resolution „Bund: Hände weg vom Rettungsdienst!“ beschlossen. Damit spricht sich das Gremium gegen die Pläne der Bundesregierung zur Reform der Notfallversorgung und zur Finanzierung des Rettungsdienstes aus. Ebenso wie der Niedersächsische Landkreistag (NLT) und weitere Landkreise befürchtet auch der Landkreis Grafschaft Bentheim, dass die angedachten Gesetzesänderungen zu tief greifen und die Verantwortung für den Rettungsdienst, die in Niedersachsen bislang Länder und Kommunen getragen haben, zu stark beeinträchtigt wird. Die Pläne des Bundes, die eine Zentralisierung und finanzielle Deckelung des Rettungsdienstes vorsehen, werden in der verabschiedeten Resolution kritisiert und abgelehnt.
In Niedersachsen ist der Rettungsdienst seit 1992 fester Bestandteil der kommunalen Gefahrenabwehr. Das heißt: Die Landkreise sind dafür verantwortlich, dass Menschen im Notfall schnell und zuverlässig Hilfe erhalten. Um dies zu gewährleisten arbeiten die kommunalen Leitstellen, Feuerwehren, Rettungsdienste, der Katastrophenschutz und die Gefahrenabwehrbehörden eng zusammen. Nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung soll der Rettungsdienst künftig jedoch auf andere Beine gestellt werden. So soll der Rettungsdienst als Sachleistung bei den gesetzlichen Krankenversicherungen angegliedert werden und es sollen bundesweit einheitliche Standards gelten. Der Grafschafter Kreistag schließt sich der Einschätzung des NLT an und sieht darin eine erhebliche Schwächung der kommunalen Verantwortung und der Gestaltungsmöglichkeiten der Länder. „In Niedersachsen ist der Rettungsdienst zuverlässig und erfolgreich, weil Standards vom Landtag gesetzt und im gesetzlich dafür vorgesehenen Landesausschuss Rettungsdienst unter Beteiligung von Kommunen, Krankenkassen, Hilfsorganisationen und Ärzten konkretisiert werden. So sind wir zuverlässig und innovativ, wie das Beispiel Telenotfallmedizin zeigt“, heißt es in der Resolution. Ein beim Bund der Krankenkassen angesiedeltes zentrales Steuerungsgremium wird in der Resolution strikt abgelehnt.
Zudem befürchtet der Landkreis Grafschaft Bentheim, dass steigende Kosten – etwa aufgrund tariflicher Entwicklungen, steigender Anforderungen und demografischer Veränderungen – künftig durch eine pauschale Kostendeckelung nicht mehr vollständig refinanziert werden. Höhere Personal- und Sachkosten könnten dann zulasten der kommunalen Haushalte gehen. Der Kreistag teilt daher die Auffassung des NLT, dass Reformen der Notfallversorgung zwar grundsätzlich notwendig sind, die Zuständigkeiten von Ländern und Kommunen für den Rettungsdienst als Teil der Gefahrenabwehr dabei aber beibehalten und respektiert werden müssen. Mit der Resolution appelliert der Grafschafter Kreistag an die Bundespolitik, die Gesetzentwürfe entsprechend zu überarbeiten. Insbesondere fordert er, auf bundesweite Vorgaben für die Organisation des Rettungsdienstes sowie auf einen Kostendeckel zu verzichten. Ziel müsse es sein, den bewährten kommunal organisierten Rettungsdienst auch künftig leistungsfähig und verlässlich zu erhalten.