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04. Oktober 2024

Start der Schuleingangsuntersuchung für das Schuljahr 2024/25

Die in Niedersachsen verpflichtende Schuleingangsuntersuchung für Kinder, die bis zum 1. Oktober 2025 sechs Jahre alt sind, hat im Landkreis Grafschaft Bentheim begonnen. Adressiert sind alle Kinder aus der Grafschaft Bentheim, die im Herbst 2024 schulpflichtig werden. Ihre Erziehungsberechtigten erhalten in den nächsten Wochen bzw. Monaten einen Brief mit einem Elternfragebogen sowie Informationen zum Ablauf der Untersuchung. Die ersten Einladungen wurden bereits verschickt.

„In diesem Jahr richtet sich die Reihenfolge der Einladungen erstmals nicht nach Schulbezirken, sondern nach dem Alter der Kinder. So können Eltern, deren Vorschulkinder im Oktober 2018 geboren wurden, als erstes mit einer Einladung rechnen. Bis etwa April 2025 werden dann nach und nach rund 1.500 Vorschulkinder im Gesundheitsamt Nordhorn bzw. in der jeweils zuständigen Grundschule untersucht. Ausgenommen von diesem Verfahren sind aktuell noch Kinder aus der Obergrafschaft. Sie werden vorerst weiter nach Schulbezirken eingeladen“, erklärt Dr. Marianne Schoppmeyer, Ärztin im Gesundheitsamt des Landkreises.

Was ist zur Schuleingangsuntersuchung mitzubringen?

Das Team des Gesundheitsamtes bittet darum, zur Untersuchung das gelbe Untersuchungsheft, in das sämtliche U-Untersuchungen eingetragen sind, den Impfausweis sowie den zugsandten und ausgefüllten Elternfragebogen mitzubringen.

Hintergrund

Die Schuleingangsuntersuchung dient der frühzeitigen Erkennung von Auffälligkeiten in der kindlichen Entwicklung, die für den Schulbesuch von Bedeutung sein können. Erfahrene Ärztinnen beurteilen die motorische Entwicklung der Kinder, ihre Sprache, das Zahlen- und Mengenverständnis, die visuelle Wahrnehmung und ihr Sozialverhalten. In der Regel wird ein Hör- und Sehtest sowie eine körperliche Untersuchung der Kinder durchgeführt. Die Befunde und Testergebnisse werden schließlich mit den Erziehungsberechtigten besprochen. Bei Bedarf empfehlen die Ärztinnen häusliche Fördermöglichkeiten oder ambulante Therapien. Darüber hinaus beraten sie zu Fragen der Rückstellung, vorzeitigen Einschulung und bei sogenannten "Flexi-Kindern", die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 1. Oktober sechs Jahre alt sind und auf Wunsch der Eltern ein Jahr später eingeschult werden sollen.

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