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Auf dem Bild v.l.n.r.: Die stellvertretende Leiterin der Erhebungsstelle Marina Bohlen von der Stadt Nordhorn und Erhebungsstellenleiter Lennart Heyen vom Landkreis Grafschaft Bentheim.
Auf dem Bild v.l.n.r.: Die stellvertretende Leiterin der Erhebungsstelle Marina Bohlen von der Stadt Nordhorn und Erhebungsstellenleiter Lennart Heyen vom Landkreis Grafschaft Bentheim.

11. Mai 2022

Zensus 2022: Erhebungsbeauftragte in der Grafschaft stehen in den Startlöchern

Wie viele Menschen leben in Deutschland, wo arbeiten sie und wie wohnen sie – das sind nur einige der Fragen, die mit Hilfe des Zensus 2022 beantwortet werden sollen. Stichtag der bundesweiten, großangelegten Volkszählung ist der 15. Mai 2022. Die Ermittlung der Bevölkerungszahlen erfolgt beim Zensus auf Grundlage der amtlichen Melderegister. Ergänzend finden eine stichprobenartige Haushaltebefragung und eine Vollerhebung an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften statt. Auch in der Grafschaft Bentheim sind im Rahmen des Zensus rund 120 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte im Einsatz. Nach einer speziellen Schulung haben sie in dieser Woche ihre Arbeit aufgenommen und verteilen Karten mit Terminvorschlägen für die persönliche Befragung an die zuvor vom Statistischen Landesamt zur Teilnahme ausgewählten Personen.

In der Grafschaft Bentheim werden ca. 13.000 Bürgerinnen und Bürger befragt. Wenn jemand zu dem genannten Zeitpunkt verhindert sein sollte, kann ein anderer Termin vereinbart werden. Nur ausgefüllt werden muss der Fragebogen, daran führt kein Weg vorbei. Nach dem Zensusgesetz sind die ausgewählten Personen auskunftspflichtig – schlimmstenfalls droht ein Zwangsgeld in Höhe von 300 Euro. Neben persönlichen Angaben sind Fragen zu den Themen Bildung, Erwerbstätigkeit und Beruf vorgesehen. Fragen etwa zum Einkommen oder zum Impfstatus werden nicht gestellt.

Die persönlichen Interviews starten ab dem 16. Mai 2022. Die Interviewerinnen und Interviewer klingeln zum angegebenen Termin an der Haustür und weisen sich mit einem Dienstausweis verbunden mit ihrem amtlichen Lichtbildausweis aus. Das Interview selbst dauert nur wenige Minuten und wird an bzw. vor der Tür geführt. Wohnbereiche betreten die Erhebungsbeauftragten nur mit dem Einverständnis der Befragten.

Ein Teil der Haushalte wurde ausgewählt, einen erweiterten Fragebogen – vorrangig online – auszufüllen. Hierfür erhalten die Auskunftspflichtigen Zugangsdaten und können diesen selbstständig mit Smartphone, Tablet oder Computer ausfüllen. Für die Befragungen von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern stehen Übersetzungshilfen zur Verfügung. Helfen dürfen aber auch die Verwandten oder Nachbarn, denen die Befragten vertrauen.

Beim Zensus 2022 gilt strenger Datenschutz. Die Erhebungsbeauftragten wurden diesbezüglich intensiv geschult und unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Alle erhobenen Angaben werden anonymisiert ausgewertet. Sie werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt und nicht an Dritte außerhalb der amtlichen Statistik weitergegeben – auch nicht an Behörden, wie die Kreisverwaltung oder das Finanzamt.

Die Vorarbeiten für die Durchführung des Zensus laufen in der Kreisverwaltung schon seit Herbst letzten Jahres. Der Landkreis führt die Erhebung für alle kreisangehörigen Gemeinden durch und hat mit der Stadt Nordhorn im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit eine gemeinsame Erhebungsstelle eingerichtet. Dieses Vorgehen hatte sich bereits beim letzten Zensus 2011 bewährt.

Weitere Informationen zum Zensus 2022 finden Interessierte auf der Internetseite www.zensus2022.de.

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