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Ein Wähler wirft seinen Stimmzettel in die Wahlurne.
Ein Wähler wirft seinen Stimmzettel in die Wahlurne.

17. September 2026

Stichwahlen am 27. September 2026 in der Grafschaft Bentheim: Das müssen Wahlberechtigte jetzt wissen

Die Kommunalwahlen sind in der Grafschaft Bentheim noch nicht vorbei. Sowohl bei der Landratswahl als auch bei der Bürgermeisterwahl in Nordhorn sind Stichwahlen erforderlich. Bei den Direktwahlen am vergangenen Sonntag konnte in beiden Fällen keiner der Kandidierenden eine absolute Mehrheit – also mehr als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen – erreichen. Daher gibt es am 27. September 2026 nun zwei Stichwahlen. Bei der Stichwahl um das Landratsamt gehen Kai Schmidt (Einzelwahlvorschlag) und Silvia Pünt-Kohoff (SPD) ins Rennen. Wer Bürgermeisterin bzw. Bürgermeister in Nordhorn wird, entscheidet sich zwischen Christoph Meier (B!FN) und Silvia van den Berg (SPD).

Mit Blick auf die Landratswahl hat der Kreiswahlausschuss des Landkreises Grafschaft Bentheim am Donnerstagnachmittag das amtliche Endergebnis der Direktwahl am 13. September 2026 festgestellt. Demnach erhielt Kai Schmidt 23.063 Stimmen (33,87 Prozent). Auf Silvia Pünt-Kohoff entfielen 22.910 Stimmen (33,64 Prozent). Anja Terhorst (CDU) konnte 22.123 Stimmen (32,49 Prozent) auf sich vereinen. Da die für den Wahlsieg notwendige absolute Mehrheit von den Kandidierenden nicht erreicht wurde, treten nun Kai Schmidt und Silvia Pünt-Kohoff – die Kandidierenden mit den meisten Stimmen – in einer Stichwahl an. Die Durchführung der Stichwahl am 27. September 2026 wurde vom Kreiswahlausschuss förmlich bestätigt. Damit sind die Formalitäten erledigt.

Wer künftig an der Spitze des Kreishauses und des Rathauses in Nordhorn steht, liegt nun in der Hand der Bürgerinnen und Bürger. Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Stichwahlen gibt der Landkreis Grafschaft Bentheim:

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die

  • am Stichwahltag mindestens 16 Jahre alt sind (in diesem Fall also spätestens am 27. September 2010 geboren wurden),
  • seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in der Grafschaft Bentheim haben,
  • nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung nach deutschem Recht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind sowie
  • in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.

Erhalte ich eine neue Wahlbenachrichtigung?

Nein, die Wahlbenachrichtigung, die für die Hauptwahl am 13. September 2026 von den Städten und Gemeinden verschickt wurde, gilt auch für die jeweilige Stichwahl am 27. September 2026. Neue Wahlbenachrichtigungen werden nicht verschickt. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegen hat, muss alternativ seinen Personalausweis vorlegen. Auch ohne Wahlbenachrichtigung ist eine Teilnahme an den Stichwahlen also möglich.

Wo kann ich wählen?

Am Stichwahlsonntag am 27. September 2026 sind erneut über 100 Wahllokale in der Grafschaft Bentheim zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet. Die Wahllokale bleiben unverändert. In welchem Wahllokal die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können, ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben, die die Städte und Gemeinden vorab verschickt haben. Alternativ lässt sich das zuständige Wahllokal bei der jeweils zuständigen Stadt oder Gemeinde erfragen.

Ist Briefwahl möglich?

Ja, alternativ zum Gang ins Wahllokal kann auch bei der Stichwahl um das Landrats- sowie um das Bürgermeisteramt in Nordhorn per Briefwahl gewählt werden. Hier gilt: Wer schon bei der Hauptwahl auch für eine mögliche Stichwahl Briefwahlunterlagen angefordert hat, erhält diese automatisch und muss nicht erneut Briefwahl beantragen. Der Versand der Unterlagen erfolgt voraussichtlich im Laufe der nächsten Woche. Wer noch keine Briefwahl beantragt hat, kann dies ab sofort tun – online oder persönlich beim zuständigen Wahlamt.

Wer per Briefwahl seine Stimme abgeben möchte, sollte die Unterlagen allerdings möglichst schnell beantragen und zurückschicken. Wichtig ist, dass die Unterlagen bis zum 27. September 2026 um 18 Uhr bei den zuständigen Wahlämtern in den Städten und Gemeinden eingegangen sein müssen. In begründeten Ausnahmefällen, etwa bei einer nachweislichen Erkrankung, ist die Beantragung von Briefwahl bis zum Stichwahltag um 15 Uhr möglich. Auch hier ist unbedingt zu beachten: Die Briefwahlunterlagen müssen bis 18 Uhr am Stichwahltag bei den jeweils zuständigen Städten und Gemeinden eingegangen sein. Alle Wahlbriefe, die danach abgegeben oder zugestellt werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Wie viele Stimmen habe ich?

Bei der Stichwahl um das Landrats- sowie um das Bürgermeisteramt in Nordhorn entscheiden die Wahlberechtigten jeweils zwischen zwei Kandidierenden und haben dabei nur eine Stimme. Wer in Nordhorn wohnt, erhält zwei Stimmzettel – einen für die Bürgermeisterwahl, einen für die Landratswahl. In allen anderen Städten und Gemeinden erhalten die Wählerinnen und Wähler einen Stimmzettel für die Landratswahl.

In welcher Reihenfolge wird ausgezählt?

Bei der Stichwahl werden zunächst die Stimmen für die Wahl der Landrätin beziehungsweise des Landrats ausgezählt. In Nordhorn folgt anschließend die Auszählung zur Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters.

Wo werden die Wahlergebnisse veröffentlicht?

Bei der Stichwahl um das Landrats- und um das Bürgermeisteramt reicht eine einfache Mehrheit für den Wahlsieg aus. Wer also mehr Stimmen erlangt, gewinnt die Wahl. Wie die Grafschafterinnen und Grafschafter gewählt haben, erfahren Interessierte am Sonntag ab 18 Uhr auf der Internetseite des Landkreises und über das Votemanagerportal. 

Die Ergebnisse der Landratswahl können sie am Stichwahlabend zudem live im Grafschafter Kreishaus in Nordhorn (van-Delden-Straße 1-7) verfolgen. Die öffentliche Veranstaltung beginnt um 18 Uhr in Sitzungsraum 102. Interessierte sind herzlich eingeladen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

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