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Eine Hand hält einen Gartenschlauch, aus dem Wasser spritzt; im Hintergrund ist verschwommen ein Garten zu sehen
Eine Hand hält einen Gartenschlauch, aus dem Wasser spritzt; im Hintergrund ist verschwommen ein Garten zu sehen

26. Juni 2026

Obergrafschaft betroffen: Trink- und Abwasserverband erlässt Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Wasserentnahme

Die ausbleibenden Niederschläge und die anhaltende Hitze führen derzeit zu einer außergewöhnlich hohen Wasserentnahme im Verbandsgebiet. Bereits in den vergangenen Tagen hatte der Trink- und Abwasserverband (TAV) Bad Bentheim, Schüttorf, Salzbergen und Emsbüren auf die angespannte Versorgungslage hingewiesen. Da der Wasserverbrauch weiterhin steigt, hat der Verband nun eine Allgemeinverfügung erlassen, um die Trinkwasserversorgung auch künftig sicherzustellen. Davon betroffen ist die Obergrafschaft.

Mit sofortiger Wirkung ist die Entnahme von Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung für bestimmte Zwecke untersagt. Betroffen sind insbesondere:

  • das Besprengen von Hof-, Straßen-, Dach- und Wegeflächen,
  • die Kühlung und Reinigung von Anlagen und Geräten mit fließendem Wasser,
  • die Bewässerung von Rasenflächen sowie Spiel- und Sportplätzen,
  • die Beregnung von Gärten, Kleingärten, Grünflächen und Parkanlagen; das Gießen einzelner Pflanzen (außer Rasen) bleibt weiterhin zulässig,
  • die Bewässerung land- und forstwirtschaftlicher Flächen,
  • das Waschen und Abspritzen von Fahrzeugen außerhalb von Waschstraßen und dafür vorgesehenen Waschplätzen,
  • das Befüllen privater Schwimmbecken und Pools,
  • Übungen der Feuerwehren.

Von den Einschränkungen ausgenommen sind Maßnahmen, die aus Gründen der öffentlichen Sicherheit zwingend erforderlich sind. Der TAV bittet alle Bürgerinnen und Bürger, verantwortungsvoll mit der wertvollen Ressource Trinkwasser umzugehen und den Verbrauch auf das notwendige Maß zu reduzieren. Ein bewusster Umgang mit Wasser hilft dabei, die Versorgung aller Haushalte und Einrichtungen auch während der aktuellen Trockenperiode zuverlässig aufrechtzuerhalten.

Sollte sich die Situation weiter verschärfen, behält sich der TAV zusätzliche Einschränkungen vor. Verstöße gegen die geltenden Verbrauchsverbote stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können gemäß der Wasserversorgungssatzung mit einem Bußgeld geahndet werden. Der TAV weist darauf hin, dass die Verfügung aufgehoben wird, sobald sich die Wasserversorgung wieder normalisiert.

Auch der Wasser- und Abwasserzweckverband Niedergrafschaft und die Nordhorner Versorgungsbetriebe appellieren an die Bürgerinnen und Bürger verantwortungsvoll und sparsam mit Trinkwasser umzugehen – eine Allgemeinverfügung hat bislang jedoch nur der TAV erlassen.

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