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13. Dezember 2022
Die Abfallwirtschaftsgesellschaft Grafschaft Bentheim (AWG) hat ihre Logistik- und Serviceleistungen turnusgemäß neu ausgeschrieben. Den europaweiten Vergabewettbewerb konnte erneut die Firma Stenau Städtereinigung GmbH mit Sitz in Nordhorn für sich entscheiden. „Der alte Vertragspartner ist somit der neue. Wir freuen uns über den Zuschlag für Stenau. Das Grafschafter Unternehmen hat sich in den vergangenen Jahren bereits als kompetenter und verlässlicher Partner bewährt“, sagte Landrat Uwe Fietzek bei der Unterzeichnung der Verträge für die gemeinsame Abfalllogistik-Gesellschaft.
Im Jahr 2014 wurde die Abfallwirtschaft in der Grafschaft Bentheim neu strukturiert. In diesem Zuge wurde die Abfalllogistik Grafschaft Bentheim GmbH in Form einer Öffentlich-Privaten-Partnerschaft (ÖPP) ins Leben gerufen. Der Landkreis bzw. die AWG hält an dieser Gesellschaft eine Mehrheitsbeteiligung von 50,1 Prozent. Der „Private Partner“ ist als Minderheitsgesellschafter mit einem Anteil von 49,9 Prozent beteiligt. Die Firma Stenau, die seit vielen Jahren die Sammlung des privaten Hausmülls in der Grafschaft durchführt, ist seit 2015 Minderheitsgesellschafter und wird dies nun auch in der Laufzeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2030 bleiben. „Die Abfallentsorgung ist ein von den Bürgerinnen und Bürgern oft kritisch beäugtes Geschäft. Die Gründung der Logistik-Gesellschaft hat sich für uns als richtiges Konstrukt erwiesen, das sich mittlerweile etabliert hat. Damit ist es im positiven Sinne ruhiger um die Abfallentsorgung in der Grafschaft geworden“, blickte Kreisrat Dr. Michael Kiehl, zugleich Aufsichtsratsvorsitzender der AWG sowie Gesellschaftsvertreter der gemeinsamen ÖPP, zurück.
Die Abfalllogistik-Gesellschaft ist in der Grafschaft Bentheim für die Müllabfuhr, den Betrieb der Grünabfallsammelplätze und Wertstoffhöfe, die Verwertung von Abfällen und das Behältermanagement zuständig. Christoph Bröcker, Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebes (AWB), und Dr. Georg Grüber, Geschäftsführer der Firma Stenau, freuen sich auf die weitere Zusammenarbeit und die bevorstehenden Aufgaben. Neben der Einrichtung eines neuen Wertstoffhofes und der Frage, ob die gelbe Tonne eingeführt werden soll, ist insbesondere die Umsetzung des sogenannten „Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes“ eine große Aufgabe. Ab der kommenden Vertragslaufzeit muss die Fahrzeugflotte sukzessive auf saubere, umweltfreundliche Antriebstechnologien umgerüstet werden.