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13. September 2024

Landkreis verlängert Förderung für Hochwasserschutz an Vechte und Dinkel

Bereits seit Ende 2022 fördert der Landkreis Grafschaft Bentheim die Instandsetzung von Hochwasserschutzeinrichtungen entlang der Vechte und der Dinkel. Dafür stellt der Kreis den Kommunen sowie den Wasser- und Bodenverbänden, die für die Unterhaltung der Schutzanlagen verantwortlich sind, insgesamt 250.000 Euro über eine Förderrichtlinie zur Verfügung. Konkret werden mit diesen Mitteln Sanierungsmaßnahmen an Verwallungen und an Rückschlagklappen unterstützt. An Vechte und Dinkel gibt es rund 100 dieser Klappen, die im Hochwasserfall Überschwemmungen im Hinterland außerhalb der festgelegten Überschwemmungsgebiete verhindern sollen. Die Förderrichtlinie, die ursprünglich im August auslaufen sollte, wird nun um ein Jahr verlängert. Das hat der Kreistag in seiner jüngsten Sitzung beschlossen.

„Die Hochwasserlage rund um den Jahreswechsel 2023/2024 hat uns deutlich vor Augen geführt, wie wichtig ein funktionierender Hochwasserschutz an Vechte und Dinkel ist. Fest steht nach dem letzten Hochwasserereignis allerdings auch: An verschiedenen relevanten Hochwasserschutzeinrichtungen gibt es Schäden, die sofort behoben werden müssen. Dabei wollen wir die zuständigen Behörden und Institutionen finanziell unterstützen“, berichtet Roberto Goncalves, Leiter der Abteilung Umwelt beim Landkreis Grafschaft Bentheim. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen habe der bisherige Förderzeitraum aber nicht ausgereicht. „Mit der Verlängerung der Förderrichtlinie bis Ende September 2025 bieten wir den Kommunen sowie Wasser- und Bodenverbänden mehr Zeit, die dringend erforderlichen Sanierungsmaßnahmen umzusetzen und so den Hochwasserschutz in unserer Region zu stärken. Wir wollen, dass die zur Verfügung stehenden Mittel effektiv genutzt werden“, so Goncalves. Zudem sollen Antragstellende ebenso die Möglichkeit erhalten, erforderliche Kompensationsmaßnahmen und die Erstellung benötigter Gutachten im Rahmen der Eingriffsregelung fördern zu lassen.

Die wichtigsten Eckpunkte der Förderrichtlinie im Überblick:

  • Fördergegenstand: Der Landkreis fördert die Erneuerung von Verwallungen und Rückschlagklappen einschließlich der angebundenen Rohrleitungen und Stirnwänden. Andere Hochwasserschutzeinrichtungen sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Fördersumme: Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, höchstens jedoch 30.000 Euro.
  • Förderzeitraum: Die geförderten Maßnahmen müssen bis Ende September 2025 abgeschlossen sein.
  • Antragstellung: Antragsberechtigt sind unterhaltungspflichte Kommunen, Wasser- und Bodenverbände sowie der Vechteverband. Sie können entsprechende Förderanträge bei der Unteren Wasserbehörde stellen.

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