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24. September 2025
Auf Beschluss der Niedersächsischen Landesregierung vom 9. September 2025 ändert sich die Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (AZUA). Ziel ist es, die Anerkennung ehrenamtlich tätiger Einzelpersonen, sogenannter Nachbarschaftshelfender, weiter zu vereinfachen.
Zu den Neuerungen zählt, dass die Anerkennungsvoraussetzungen künftig nur noch gegenüber den Pflegebedürftigen nachzuweisen sind, die dies ihrer Pflegekasse vorlegen (Anerkennungsfiktion). Ebenso entfällt der Nachweis eines Führungszeugnisses und eines Erste-Hilfe-Kurses. Vor dem Hintergrund der Entbürokratisierung begrüßt der Landkreis Grafschaft Bentheim die Änderung ausdrücklich. Ergänzend weist er auf die große Bedeutung von Erste-Hilfe-Kenntnissen hin.
Sozialdezernent Gert Lödden kündigt an: „Der Verzicht auf den Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses erleichtert zwar die Anerkennung, doch wir sind überzeugt: Im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen kann ein sicherer Umgang mit Erster Hilfe entscheidend sein. Deshalb werden wir im Landkreis ein entsprechendes freiwilliges Schulungsangebot initiieren.“ Auch Mareike Bölle, Stabsstellenleiterin für Engagementförderung und gesellschaftliche Partizipation, unterstreicht: „Ein Erste-Hilfe-Kurs vermittelt nicht nur praktisches Wissen, sondern gibt auch Sicherheit und Selbstvertrauen in Notsituationen. Wir möchten allen Engagierten dieses Angebot ermöglichen.“
Daher plant der Landkreis ein eigenes Angebot von Erste-Hilfe-Kursen für Nachbarschaftshelfende. Entsprechende Termine werden in Kürze über die üblichen Kommunikationskanäle des Landkreises bekannt gegeben. Anschließend können sich Interessierte über die Freiwilligen-Agentur des Landkreises anmelden.
Angebote zur Unterstützung im Alltag sind ein wichtiger Baustein der Versorgung von Menschen mit Pflegebedürftigkeit. Dabei erbringen sogenannte Nachbarschaftshelfende keine Pflegeleistungen, sondern unterstützen Pflegebedürftige und Angehörige bei der Bewältigung ihres Alltages. AZUA-Leistungen umfassen Betreuung, Beaufsichtigung und Alltagsbegleitung der Pflegebedürftigen, Pflegebegleitung und Entlastung für die Angehörigen sowie hauswirtschaftliche Dienste im unmittelbaren Umfeld der Pflegebedürftigen.