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Freilaufende Hühner auf einer Wiese
Freilaufende Hühner auf einer Wiese

13. März 2026

Vogelgrippe: Landkreis hebt kreisweite Stallpflicht für Geflügel auf

Gute Nachrichten für gewerbliche und private Geflügelhalterinnen und -halter in der Grafschaft Bentheim: Der Landkreis hebt die kreisweite Stallpflicht für sämtliches Geflügel auf. Ab dem morgigen Samstag (14. März 2026) dürfen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse somit wieder ins Freie.

Die kreisweite Stallpflicht hatte der Landkreis Ende Oktober vergangenen Jahres zum Schutz vor der hochansteckenden Vogelgrippe angeordnet. Seitdem mussten gewerbliche und private Haltungen mit mehr als 50 Tieren diese in geschlossenen Ställen oder überdachten, nach allen Seiten gesicherten Ausläufen unterbringen. Betroffen von dieser Schutzmaßnahme waren in der Grafschaft rund zehn Millionen Tiere. Die Entscheidung zur Aufhebung der Stallpflicht basiert auf einer neuen Risikobewertung des Grafschafter Veterinäramtes. „Der Vogelzug der Wildvögel ist weitgehend abgeschlossen, sodass die Gefahr einer Einschleppung oder Verbreitung der Vogelgrippe in der Grafschaft durch Wildvögel deutlich gesunken ist. Das Risiko für einen erneuten Ausbruch der Viruserkrankung bleibt in den kommenden Monaten auf gleichbleibendem Niveau. Vor diesem Hintergrund ist es nicht mehr verhältnismäßig, die Aufstallung beizubehalten, zumal sie tierschutzrechtliche Einschränkungen für die Geflügelhalterinnen und -halter mit sich bringt“, erläutert Kreisveterinär Dr. Hermann Kramer.

 

Trotz kreisweiter Stallpflicht konnte der Ausbruch der Vogelgrippe in der Grafschaft Bentheim in den vergangenen Monaten nicht gänzlich verhindert werden. So war das Virus im November 2025 auf drei geflügelhaltenden Betrieben in der Gemeinde Wietmarschen nachgewiesen worden. Um eine weitere Verbreitung der Vogelgrippe zu verhindern, mussten auf den betroffenen Betrieben insgesamt über 173.000 Tiere tierschutzgerecht getötet werden. Weitere Fälle von Vogelgrippe sind seither in der Grafschaft Bentheim nicht aufgetreten. Die Ansteckungs- und Verbreitungsgefahr ist aber grundsätzlich noch nicht gebannt. Daher mahnt Kreisveterinär Kramer weiterhin zur Vorsicht und appelliert an die geflügelhaltenden Betriebe, die Biosicherheitsmaßnahmen dringend einzuhalten. Wer Auffälligkeiten bei seinen Tieren bemerkt sollte umgehend das Veterinäramt des Landkreises informieren (Tel. 05921 96 06, E-Mail vtrnrmtgrfschftd). Auch wer erkrankte oder tote Wildvögel in der Grafschaft Bentheim auffindet, sollte diese nicht anfassen und sich direkt an das Veterinäramt wenden.

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