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Nahaufnahme eins braunen Huhns
Nahaufnahme eins braunen Huhns

03. Februar 2026

Vogelgrippe-Ausbruch in niederländischer Gemeinde Coevorden: Grafschaft von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen betroffen

Am Samstag (31. Januar 2026) hat sich in Dalen in der niederländischen Gemeinde Coevorden der Ausbruch der Vogelgrippe bestätigt. Betroffen ist ein Legehennenbetrieb mit rund 15.000 Tieren. Um eine Ausbreitung des hochansteckenden Virus zu verhindern, sind die Tiere seitens der niederländischen Behörden bereits am Wochenende getötet worden. Zur weiteren Bekämpfung der Virus-Infektion wurden rund um den Ausbruchsbetrieb eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet. Die Überwachungszone reicht damit bis in die Samtgemeinde Emlichheim im Landkreis Grafschaft Bentheim hinein.

Innerhalb der Überwachungszone befinden sich auf Grafschafter Gebiet 18 geflügelhaltende Betriebe mit zusammen rund 480.000 Tieren. Für diese Betriebe gelten nun strenge Seuchenbekämpfungsmaßnahmen. So ist u.a. die Teilausstallung von Geflügel untersagt, ebenso wie jeglicher Transport von lebendem Geflügel, Eiern und weiteren Erzeugnissen. Die besondere Beachtung von umfangreichen Desinfektions- und Hygienemaßnahmen wurde ebenfalls angeordnet. Die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung ist am heutigen Dienstag, 03. Februar 2026, in Kraft getreten und auf der Internetseite des Landkreises abrufbar. In den nächsten Tagen und Wochen führt das Grafschafter Veterinäramt stichprobenartige Untersuchungen der Geflügelhaltungen in der Überwachungszone durch. Die Behörde weist eindringlich darauf hin, die Biosicherheitsmaßnahmen auf den Betrieben einzuhalten.

 

In der Grafschaft Bentheim selbst liegen derzeit keine Hinweise auf Fälle von Vogelgrippe vor. Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe auf drei geflügelhaltenden Betrieben in der Gemeinde Wietmarschen im November vergangenen Jahres hat sich die Situation in der Grafschaft zwischenzeitlich zwar entspannt, es gibt allerdings noch keine Entwarnung. Daher bleibt die kreisweite Stallpflicht für alle gewerblichen und privaten Haltungen mit mehr als 50 Tieren in der Grafschaft Bentheim weiterhin bestehen. Geflügelhalterinnen und -halter, die bei ihren Tieren Auffälligkeiten bemerken, die auf Vogelgrippe hindeuten könnten, etwa eine verminderte Futter- und Wasseraufnahme der Tiere, vermehrte Todesfälle im Tierbestand oder andere klinische Symptome, sollten umgehend das Veterinäramt des Landkreises informieren.

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