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Braune Hühner in einem Stall
Braune Hühner in einem Stall

22. Dezember 2025

Vogelgrippe-Lage in der Grafschaft Bentheim hat sich entspannt – für Entwarnung noch zu früh

Nach dem Ausbruch der hochansteckenden Vogelgrippe auf drei geflügelhaltenden Betrieben in der Gemeinde Wietmarschen im November hat sich die Situation in der Grafschaft Bentheim entspannt. Die drei bestätigten Vogelgrippe-Fälle waren binnen einer Woche aufgetreten. Um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern, mussten auf den betroffenen Betrieben insgesamt über 173.000 Tiere tierschutzgerecht getötet werden. „Bislang haben wir glücklicherweise keine Hinweise auf weitere Vogelgrippe-Verdachtsfälle vorliegen. Die drei-Kilometer-Schutzzonen um die jeweils betroffenen Betriebe konnten wir bereits wieder aufheben, ebenso die zehn-Kilometer-Überwachungszone um den Legehennenbetrieb, in dem wir den ersten Ausbruch verzeichnet hatten“, berichtet Kreisveterinär Dr. Hermann Kramer. Aktuell bestehen noch die Überwachungszonen um die beiden weiteren Ausbruchsbetriebe. „Wir gehen davon aus, dass wir auch hier Ende Dezember die strengen Tierseuchenschutzmaßnahmen komplett aufheben können. Unabhängig davon bleibt die kreisweite Stallpflicht weiterhin bestehen. Wir wollen kein unnötiges Risiko eingehen“, betont Kramer. Die Stallpflicht gilt seit Ende Oktober für gewerbliche und private Haltungen mit mehr als 50 Tieren. „Die Vogelgrippe-Lage ist in der Grafschaft zwar ruhiger als noch vor vier Wochen, für eine Entwarnung ist es aber zu früh. Es lässt sich nicht vorhersehen, wie sich die Infektionswelle entwickelt. Daher sind wir weiter sehr wachsam und auch über die anstehenden Feiertage einsatzbereit“, so Kramer.

Den bislang größten Vogelgrippe-Ausbruch in der Grafschaft Bentheim hatte es im November in einem Legehennenbetrieb mit rund 353.000 Legehennen und weiteren rund 83.000 Junghennen gegeben. „Statt wie üblich den gesamten Tierbestand zu töten, sind hier in enger Abstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium nur die Tiere des betroffenen Stalls und der beiden benachbarten Ställe getötet worden. Dieses Vorgehen war aufgrund der seuchenhygienischen Trennung und der vorbildlichen Biosicherheitsmaßnahmen des Betriebes möglich. Das hat letztendlich rund 316.000 Lege- und Junghennen das Leben gerettet. Ich bin froh, dass sich diese Entscheidung, die wir auf Basis einer umfangreichen Risikobewertung getroffen haben, als richtig herausgestellt hat. Es hat sich zudem gezeigt, wie wichtig eine gute Biosicherheit ist“, sagt Kramer.

Auch bei der Verwertung der Eier, die in den vergangenen Wochen weiterhin auf dem betroffenen Legehennenbetrieb produziert wurden, hat sich das Veterinäramt für eine Lösung stark gemacht. „Die Eier mussten nicht vernichtet werden, sondern wurden sogenannten Ei-Aufschlagsbetrieben zugeführt. Wir sprechen hier von einer Menge von immerhin knapp sieben Millionen Stück, die nun beispielsweise für die Shampoo- und Keksproduktion verwendet werden können. Die Eier werden dafür speziell hygienisiert“, erklärt Kramer. Da alle Vogelgrippe-Testungen der verbliebenen Tiere des Betriebes und deren Eier innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums von 30 Tagen negativ gewesen seien und die Biosicherheitsmaßnahmen strikt eingehalten worden seien, hätte das Veterinäramt diesen Weg gehen können.

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