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20. November 2025
Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe am vergangenen Freitag in einem Legehennenbetrieb in der Gemeinde Wietmarschen hat sich am Donnerstag (20. November 2025) ein weiterer Fall von Vogelgrippe in der Grafschaft Bentheim bestätigt. In einem Putenhennenbetrieb, ebenfalls in der Gemeinde Wietmarschen gelegen, ist die akute und hochansteckende Variante des Virus nachgewiesen worden. Laut amtlichem Befund des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) handelt es sich auch hier um die hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI). In einem der drei Ställe des Betriebes hatten zahlreiche Tiere Vogelgrippe-typische Symptome gezeigt, etliche Tiere waren bereits verendet. Um eine Verbreitung des Virus einzudämmen, ist schon am Mittwochabend der gesamte Tierbestand von insgesamt 28.000 Putenhennen durch eine Fachfirma tierschutzgerecht getötet worden. „Eine neue Regelung ermöglicht es uns, die Tötung der Tiere in einem betroffenen Betrieb auch ohne amtlichen Befund des FLI anzuordnen. Voraussetzung dafür ist, dass bei den Tieren klinische Anzeichen auf eine Vogelgrippe vorliegen und das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg den Verdachtsfall offiziell bestätigt hat. Beides war hier der Fall“, erklärt Kreisveterinär Dr. Hermann Kramer.
Der Putenhennenbetrieb liegt innerhalb der Überwachungszone, die nach dem ersten Ausbruchsgeschehen mit einem Radius von zehn Kilometern rund um den Legehennenbetrieb eingerichtet wurde. Auch um den zweiten betroffenen Betrieb werden nun eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet. Innerhalb dieser Zonen befinden sich etwa 200 gemeldete Geflügelhaltungen mit zusammen rund 2,2 Millionen Tieren. Teile der Restriktionszonen überschneiden sich mit den bisherigen Zonen. Ebenso ist der Landkreis Emsland erneut von der neuen Überwachungszone betroffen. Die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt eingestellt und tritt am Freitag, 21. November 2025, in Kraft.
Innerhalb der Restriktionszonen gelten strenge Seuchenbekämpfungsmaßnahmen. So ist u.a. die Teilausstallung von Geflügel in beiden Zonen untersagt. In der Schutzzone und der Überwachungszone ist zudem jeglicher Transport von lebendem Geflügel, Eiern und weiteren Erzeugnissen verboten. Biosicherheitsmaßnahmen mit umfangreichen Desinfektions- und Hygienemaßnahmen müssen besonders beachtet werden. Eine kreisweite Stallpflicht für alle gewerblichen und privaten Haltungen mit mehr als 50 Tieren gilt in der Grafschaft Bentheim bereits seit 30. Oktober 2025.
In unmittelbarer Nähe zu dem Putenhennenbetrieb in der Gemeinde Wietmarschen ist am Donnerstag ein weiterer Verdachtsfall aufgetreten. Erkrankte Tiere sind in einem Betrieb, der rund 25.500 Putenhähne in drei Ställen hält, gemeldet worden. Mitarbeitende des Veterinäramtes haben am Donnerstag Proben genommen und umgehend zur weiteren Untersuchung zum Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg gebracht. Ein Ergebnis wird am Freitag erwartet.